Monat: März 2017

  • Pressegespräch 23.3.2017 – Betrifft Hauptstraße/Bürgerforum im April

    Das Pressegespräch im Midgardhaus, am 23.03.1017 hatte zum Inhalt die Darstellung unserer bisherigen Sichtweise unter Verwendung bekannter Pläne bzgl. „Hauptstraße 2030“. Wir wiesen sehr deutlich darauf hin, weswegen auf jeden Fall das Bürgerforum am 03.04.17 besucht werden sollte. Schließlich erfolgen in den nächsten Wochen wichtige Weichenstellungen, die weit über 2030 hinaus wirken.

    Der dem Presse-Gespräch zugrunde gelegte Rote Faden kann den hier unten aufgeführten Anlagen entnommen werden. Details zu grundsätzlichen Fragen über den Erkenntnis- und Planungsstand liegen bei uns im Büro vor. Wir werden im Schaukasten Greinwaldstraße, sowie am Stammtisch am Markt am 1. April, ebenfalls mit der Bitte an die Tutzinger aufwarten, das Forum  am 03.04.2017 zu besuchen.

    Wir halten es für wesentlich, die von Verwaltung und Bürgermeister angebotene Möglichkeit eines Bürgerforums intensiv zu nutzen. Wir sehen darin eine sehr gute Möglichkeit, Verwaltung und Gemeinderat in der Behandlung der außerordentlich komplexen Frage „Hauptstraße 2030“ so zu begleiten, dass uns ein Szenario wie „Stuttgart 21“ erspart bleibt. Es besteht die epische Möglichkeit auch Fehler aus vergangenen Legislaturperioden zu korrigieren.

    Wir überreichten diese Dokumente:

     

  • TL Dokument: Fragen zur Hauptstraße 2030

    – es gibt viele Fragen
    – generationengerechte Betrachtung von unten und oben
    – unsere Enkel werden dankbar sein für unsere heutige Weitsicht

    Denn
    – ein Jahrhundert-Vorhaben verlangt zu Beginn weitestgehende Denkfreiheit;
    – die Zeit für Bagger und Machbarkeitsstudien ist noch nicht gekommen
    – Kreativität ist jetzt gefragt

    Erklärung Unterpunkte zum Schaubild:

    Gesamtkonzeption aktualisieren?

    Die Ortsgesamtplanung ist in unterschiedliche Planungshorizonte eingeteilt:

    • Welche Aussagengenauigkeit ist gegeben?
    • Welche Rahmenbedingungen sind unabänderlich?
    • Worin sind Unabänderlichkeiten begründet?
    • Sind Unabänderlichkeiten hausgemacht, vermutet oder gesetzl. vorgegeben?
    • In welchen zeitlichen Schritten wird die Gesamtkonzeption aktualisiert?

    Verkehrsströme umlenken?
    Der Verkehr sucht sich seine Wege:

    • Welcher Überlegungsstand der letzten zwanzig Jahre ist bekannt?
    • In welchen Bereichen ließen sich Lenkungsmaßnahmen kurzfristig realisieren?

    Verkehr nach unten verlegen?
    Auch wenn es sehr wünschenswert erscheint und vielleicht doch nur Visionscharakter hat:

    • Wurde die Frage einer Verlegung in den oder in Teile des Untergrunds bereits behandelt?
    • Wer hat die Frage bisher behandelt und wie ist der Stand der Behandlung?
    • Welche Strömungen in Tutzing deuten auf den Bedarf der Behandlung des Themas hin?

    Verkehr beruhigen?
    Dies ist ein Dauerthema aller Verkehrsplaner:

    • Welcher Überlegungsstand zu Fragen der Verkehrsberuhigung ist bekannt?
    • Über welche Überlegungen kann derzeit nicht gesprochen werden?
    • Welche Maßnahmen sind bereits eingeleitet?
    • Wie sind sie in eine Gesamtkonzeption eingebettet?

    Verkehrsaufkommen reduzieren?
    Verkehrsverlagerung auf neu zu definierende Achsen reduziert einzelne Ströme, nicht aber den Gesamtverkehr:

    • Welche Verkehrsmessungen liegen vor?
    • welche Maßnahmen wurden bisher besprochen, nicht aber umgesetzt?
    • woran scheiterte bisherige Umsetzung von Vorschlägen?

    Weiter so?
    Was passiert, wenn nichts passiert im Sinne einer überfangenden Gesamtplanung?

    • Wie ist in Tutzing Vorsorge für einen eventuellen Stillstand getroffen?
    • Sind die „Opportunitätskosten“ bekannt?
    • Kommen Remanenzkosten auf Tutzing zu?

     

     

  • 22.03.: Es fügt sich ein!

    Der Baukörper fügt sich in die Umgebungsbebauung (§ 34 BauGB) ein! So erhielt in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses am 21.03.2017 unter der Leitung der 2. Bürgermeisterin Elisabeth Dörrenberg (CSU) der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage in der Starnberger Straße 13 in Traubing gegen eine Stimme das gemeindliche Einvernehmen. Vorausgegangen war eine Ortsbesichtigung und das Studium der ausführlichen Baupläne. Abgesehen von der ansprechenden Gestaltung, die der Gemeinderat nicht zu beurteilen hat, nimmt der Baukörper mit einer Firsthöhe von rd. 10 Metern Bezug auf umliegende Gebäude. Die Grundfläche von 272 m² steht in angemessenem Verhältniss zur Grundstücksfläche von 1.188 m², die fast für zwei Gebäude ausreichen würde (1.200 m²). Hinzu kommt, dass sich die zu bebauende Fläche deutlich unter dem Straßenniveau befindet, der Baukörper mit fünf Wohneinheiten, Tiefgarage und Geräte- bzw. Müllhäuschen damit niedriger wirken wird als die Firsthöhe glauben lässt. Zusätzlich wurde eine isolierte Befreiung von der Ortsbausatzung erteilt, weil die geplanten Zufahrten die maximale Breite von 6 Metern geringfügig überschreiten. Weitere Punkte der Sitzung:

    • Bei der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 „Ziegeleistraße/STOV Gelände“ wurden die eingegangenen Stellungnahmen einer Abwägung unterzogen. Bauamtsleiter Klaus Menzinger berichtete vom Antrag des Eigentümers auf Übernahme einer Hausmeisterwohnung, die im alten Bebauungsplan von 1980 enthalten war, jedoch versehentlich nicht übernommen wurde. Einstimmig wurde daher die Verwaltung beauftragt, nach Einarbeitung der genannte Beschlüsse ein erneutes (verkürztes) Auslegungsverfahren durchzuführen.
    • Ebenso mussten die eingegangenen Stellungnahmen zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 46 „Tutzing Nordwest – östlich der Traubinger Straße, Teilbebauungsplan 11, Schubert-/Beiselestraße“ einer Abwägung unterzogen werden. Die eher redaktionellen Anmerkungen des Kreisbauamts Starnberg, insbesondere zur Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser, werden zur Kenntnis genommen und beachtet. Die Erweiterung des Bauraums für eine Vergrößerung des Heizungskellers (Unterbauung) steht nicht im Widerspruch zu Festsetzung der Grundflächenzahl des Bebauungsplans, weil ein bestehendes Nebengebäude an der südlichen Grundstücksgrenze abgebrochen werden soll. Einstimmig wurde daher die Verwaltung beauftragt, nach Einarbeitung der genannte Beschlüsse ein erneutes (verkürztes) Auslegungsverfahren durchzuführen.
    • Der Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch und Neubau eines Zweifamilienhauses, Teilabbruch und Umbau des Schwimmhallengebäudes mit einer Einliegerwohnung im Sprungleitenweg 6 wurde auf die nächste Sitzung vertagt (25.04.2017). Der Ausschuss hatte den Antrag in seiner Sitzung am 22.11.2016 abgelehnt. Die Planung erschien mit den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 91 Teilbebauungsplan 4 nicht vereinbar.
    • Der Neubau einer Doppelgarage als Ersatzbau einer bestehenden Doppelgarage, Im Ried 3 in Traubing, war erneut zu behandeln. In der Sitzung am 21.02.2017 hatte der Ausschuss eine isolierte Befreiung von der Ortsbausatzung hinsichtlich der Unterschreitung der notwendigen Stauraumlänge vor der Garage und der Dachformangleichung an das Hauptgebäude erteilt. Dies geschah unter der Maßgabe, das sich die Front der neuen Garage zum öffentlichen Verkehrsraum optisch an die unmittelbar angrenzende Nachbargarage in Höhe und Vordach anpasst. Die Angleichung mit einem Vordach an die Fertiggarage lässt sich nicht realisieren, zumal die Fertiggarage mit 2,4 Metern die gleiche Höhe wie die Nachbargarage einschl. Vordach erreicht. Der Ausschuss schloss sich mehrheitlich der Auffassung der Verwaltung an, dass die gemeinsame Frontlinie zum öffentlichen Straßenraum die wichtigste Gestaltungsvorgabe darstellt, das angepasste Vordach auch vor dem Hintergrund der sehr unterschiedlichen Bauarten und Gestaltungen der zahlreichen Garagen im gegenständlichen Bereich nur als ein untergeordnetes Gestaltungsmerkmal anzusehen ist.

    Unter „Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes“ weist die Verwaltung darauf hin, dass gemäß einer Vereinbarung mit dem Eigentümer die Tiefgarage des FourSite (Rossmann) seit dem 01.03.2017 während der Öffnungszeiten allgemein zugänglich ist. Seitens des Gemeinderats wird an die Lärmschutzmaßnahmen an der Bundesstraße 2 in Traubing erinnert. Der Gemeinderat wolle keine Lärmschutzwände, es war jedoch vorgesehen, die Anlieger über mögliche Lärmschutzmaßnahmen zu informieren. Das sei nicht erfolgt. Die Verwaltung will sich dazu mit Straßenbauamt und Landratsamt abstimmen. Es wurde durch einen Ratskollegen auf ein Bauvorhaben eines ortsbekannten Bauträgers in der Lindenallee 1 (Außenbereich!) aufmerksam gemacht. Hier werde trotz Baustopp weitergearbeitet. Zur Erinnerung: der Gemeinderat hatte in der Sitzung am 22.06.2016 den Antrag auf Baugenehmigung zur Sanierung und Modernisierung des Bestandsgebäudes sowie Neubau eines Liftes und einer Treppenanlage einstimmig abgelehnt, das Landratsamt einen aktuell noch geltenden Baustopp verhängt. Hier ist das Kreisbauamt mit seinen Baukontrolleuren gefordert.

     

  • Maserati mit Anhängerkupplung!

    Liebe Leute,

    ich habe häufig Besuch von Freunden, die entweder mit mir gemeinsam mal dem Vaterland (Fernmeldeschule Feldafing) dienten oder sonstwie mit mir beruflich verbunden sind. Man besucht sich, man besucht Tutzing.

    Schon ganz früher war Tutzing irgendwie ziemlich Tote Hose, man musste ins einzige Lokal nach Feldafing oder nach Starnberg. Viele von uns können sich noch an das Fischerdorf Tutzing erinnern, das Areal oberhalb der Zugspitzstraße war eine schlagkräftige SPD-Hochburg; Tutzing unten herum bekanntlich weniger. So manch einen hat’s allerdings nach Ende der Berufszeit endgültig nach Tutzing verschlagen. Es wird nun an manchen Ecken gemeinsam gesungen, eine Fahne gehisst und alter Herrlichkeiten gedacht. Wen es nicht dauerhaft nach Tutzing verschlug, der hat den Vorteil, in großen Abständen die Entwicklung des Ortes zeitrafferartig zu sehen.

    Dabei stellt er fest, das Midgardhaus ist ja immer noch im damaligen Zustand, lediglich die davor stehenden Hubräume sind völlig andere. Parken dort kostet Geld und wenn der Gourmandtempel saisonbedingt geschlossen ist, dann kostet es kein Geld, ist aber auch nicht beparkbar. Eine überaus weise Entscheidung der Gemeindeväter. Ein Spaziergang an der Promenade ist schön, nicht jedoch geeignet für alte Leute. Es gibt Toiletten, aber selten geöffnet. Hiesige Wirtschaften kompensieren tatsächlich bereits den Missstand, das Gaststättengewerbe hat im Verbund mit dem Tourismusverein die  „nette Toilette“ ausgerufen und damit eine beachtliche Hilfe angeboten. Nur weiß das mit den netten Toiletten wieder keiner und nicht jeder Besucher liest vor der Anreise die weltweit  erhältlichen Tutzinger Nachrichten; schon gar nicht die lokale Homepage der Tutzinger Liste.

    Was das mit dem Maserati zu tun hat? Ganz einfach. Der steht vor dem Midgardhaus und freut sich, dass damalige Freunde des Midgardhauses (Midgard: Haus des Menschensitzes) eine riesige Verwandtschaft haben. Kaum ein Tutzinger, dessen Verwandtschaft nicht plötzlich Mitglied des Freundeskreises zur Rettung des Midgardhauses war. Der Sieg hat – wie immer – viele Väter.

    Die hochnotpeinliche Sache mit dem Boutique-Hotel ist gelöst. Man muss nur an ein bereits existierendes Hotel „Boutique-Hotel“ dranschreiben, schon haben wir eines. Und brauchen uns um den Seehof, jedem sehr alten Zeitgenossen bekannt, nicht mehr zu kümmern. Sieg? Keiner der heutigen Aborigines hatte je damit zu tun.

    Endlich also holt der Maseratifahrer von seiner AHK die zwei Fahrräder herunter und macht mit seiner Erst-, Zweit- oder Drittfrau per Fahrrad eine City-Tour. Denkt dabei an alte Zeiten und fragt den hier Wohnenden, was denn aus dem Luftkurort wurde. Klare Antwort gefällig? Das geht keinen etwas an und das behält Tutzing für sich. Sollen doch die Gäste nicht wissen, was den Ort derzeit bewegt. Und am besten ist es, der verschlafene Ort weiß es auch nicht, mit richtig schönen großen Verkehrsadern demnächst aufzufallen. Daher tatsächlich also nirgendwo ein Aufruf zu sichten, doch das Bürgerforum in Sachen Ortsgestaltung zu besuchen. Wäre Tutzing wirklich so weltmännisch, wie es häufig tut, gäbe es viele Lehrbeispiele aus Nachbarländern. Positive und gegenteilige dort, wo die betroffene Bevölkerung ganz einfach nur vor sich hinpennte.

    Aber der gesamten weltweiten Leserschaft wird mitgeteilt, dass eine Fischerhochzeit und das Beschwören guter alter Zeiten der Beweis dafür ist, wie in Zeiten drohender Wasserprivatisierung die von langer Hand vorbereitete Ortsumwandlung in eine verkehrs- und somit autogerechte Zone heimlich aus dem Aufmerksamkeitsbereich Tutzings genommen wird.

    Kann aber auch sein, die Organisatoren der Fischerhochzeit bereiten sich übungsweise mit der Fischerhochzeit dafür vor, die gleiche Kraft in die Abwehr eines für Jahrzehnte kaputten Tutzings zu stecken. Fischerhochzeit als Probelauf des Ortszusammenhalts in Sachen „Unkaputtbares Tutzing“?

    Sehen Sie also einen Maserati ohne AHK, so fährt der nur auf ein Abendessen zum Midgardhaus. Der mit der AHK hingegen steht irgendwo, dessen Besatzung erkundet derzeit das ehemals alte Tutzing mit dem Fahrrad.

    Nachdenklich wie immer,

    JB

     

  • Werbung und Schule – Huglfing 15.03.2017

    Es war eine hochinteressante Veranstaltung der Akademie für Politische Bildung (APB) Tutzing. Von Tutzing bedauerlicherweise doch zu weit weg. Daher kaum Tutzinger als Teilnehmer. Moderator und Vortragender verwiesen deutlich und nüchtern anhand von Beispielen auf den Rahmen, in dem sich das Gesamtthema bewegt.

    Die Beteiligung des Publikums (gut besuchte Veranstaltung) hätte aggressiver sein können. Aggressiver deshalb, weil selbst im ländlich geprägten Huglfing die höchst bedenkliche Wirkung eines Lobbyismus in Schulen hätte bemerkt werden müssen.

    Dann  betrifft das Thema auch jene, die noch subtiler als die Jugend im Klassenzimmer den Erfolgen des Lobbyismus täglich am Bankschalter oder Versicherungsbüro in die Augen schauen. Vereinzelt wurde von Teilnehmern sogar TISA angesprochen, vermutlich war CETA gemeint.

    Insgesamt eine runde Sache, beide Akteure wussten sehr genau, wovon sie sprachen.

    Übrigens war der Veranstaltungsort insofern geschickt gewählt, weil dortiger Hausherr hinsichtlich der Einbindung in das immer klamme staatliche Schulsystem andere Abhängigkeiten hat als die staatlichen Spritzbrunnenaufdreher.

    Wer sich mit der Waldorf-Schule beschäftigt, hat eh gute Gründe dafür, das zu tun. Der Satz „ökonomistisch verbildet ist etwas anderes als ökonomisch gebildet“ hatte es in sich. Vielleicht greift die APB doch noch einmal das Thema für Tutzing auf. Zurechtgeschnitten für Tutzing.

  • 16.03.: Benutzung und Gebühren

    Um Benutzungs- und Gebührenordnungen für gemeindliche Einrichtungen ging es in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Werkausschusses am 14.03.2017 unter der Letung der 2. Bürgermeisterin Elisabeth Dörrenberg (CSU).

    Aufgrund des geänderten Pachtvertrags für den Buttlerhof ab 01.03.2017 war von der Verwaltung eine Benutzungs- und Gebührenordnung für den Saal und die Kegelbahn zu erlassen, jeweils mit Datum 24.02.2017. Saal und Kegelbahn werden seit dem 01.03.2017 direkt von der Gemeinde vergeben. Hausmeistertätigkeiten in diesem Zusammenhang wird der Wirt des Buttlerhofs erbringen. Die Reinigung wird an Dritte vergeben.

    Über die Gebühren für das Ausleihen des Geschirrmobils und des Toilettenwagens hatte der Ausschuss bereits in seiner Sitzung am 14.06.2016 befunden. Dies ist nun in eine neue Benutzungs- und Gebührenordnung mit Datum 09.03.2017 umgesetzt worden.

    Der Ausschuss nahm die Gebührenordnung nachträglich vollinhaltlich zur Kenntnis.

  • Mitanand unterwegs

    Die Akademie für Politische Bildung Tutzing macht aufmerksam auf das Konzert der Unterbiberger Hofmusik: „Bavaturka – Mitanand unterwegs“ am Samstag, 25. März 2017, 19:30 Uhr in der Akademie. Karten gibt es im Vorverkauf unter Telefon 08158-256-0 und an der Abendkasse (18/20 Euro).

    … auf die Trommel hauen, durchs Blech blasen, Saiten schlagen, Luft durchtasten … Eine Veranstaltung für das in Sachen Unterhaltung derzeit strapazierte Tutzing!

     

  • Bürger-Forum 03.04.2017: Projekt Umgestaltung Hauptstraße

    Bürger-Forum 03.04.2017: Projekt Umgestaltung Hauptstraße

    Der ursprünglich für Mitte März avisierte Termin ist jetzt auf den 03.04.2017 festgelegt. Aus unserer Sicht eine sehr gute Entscheidung. Dadurch wird allen an der Vorbereitung Beteiligten die Möglichkeit und mehr Zeit gegeben, die Bedeutung dieses überaus wichtigen Themas herauszustellen.

    Es sind nun nicht nur banale Fragen einer Straßenreparatur; es sind grundlegende Fragen der Verkehrslenkung, der Verkehrsberuhigung und des Ortsbildes schlechthin. Bisherige Diskussionen, ob formal oder informell, können dadurch sicher in klarere Strukturen gefasst werden.

    Wir werden Sie aktuell halten. Die offizielle Einladung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde, rechts unter „Wichtige Meldungen“.

     

    Update 30.03.2017:
    Wir haben in einem Pressegespräch am 23.04.2017 die Fragen der TUTZINGE LISTE an die Gemeinde erörtert.
    Diese halten wir hier für Sie – selbstverständlich – online zur Ansicht bereit:


    (Details durch Klick auf das Schaubild
    Details zum Pressegespräch stehen hier für Sie bereit.

    Nehmen Sie die Einladung des Bürgermeisters an! Bitte kommen Sie zum Bürgerforum, gestalten Sie mit!

     

    Update 01.04.2017

    Liebe Leser,

    am heutigen Rathaus-Markt waren wir an unseren „Stammtisch am Markt“ mit einem Informationsstand vertreten, mit dem wir auf das sog. Bürgerforum „Hauptstraße 2030“ hinwiesen. Es freut uns, dass sich unglaublich viele Marktbesucher neben dem Einkauf die Zeit genommen haben, bei uns am Stand vorbeizuschauen.

    Die Resonanz reichte von Anerkennung, dass jemand sich traut, dieses Thema anzusprechen bis hin zu teilnahmsloser Gleichgültigkeit. In den vielen Gesprächen verwiesen wir darauf, dass dies keine isolierte Aktion der Tutzinger Liste sei. Wir sagten sehr deutlich, dass hier der Bürgermeister alle Hebel in Bewegung setzt, um die Bürger ins Boot zu holen und sie bei der Angelegenheit Hauptstraße umfassend mitreden zu lassen.

    Wir mussten aber auch hören, wie Offizielle des Rathauses über einen angeblich wissenden Kollegen redeten, indem sie ihm ein doppeltes Spiel vorwarfen. Es wisse doch der Gemeinderat der Tutzinger Liste bestens Bescheid, warum dann eigentlich die von uns herausgelegten sechs Fragestellungen, zu denen es bis heute keine einzige Antwort gibt. Hier wird übersehen, dass ein der Nichtweitergabeverpflichtung unterliegender Gemeinderat eben nicht das tut, was teilweise in Tutzing üblich ist: Ratschen, bis die Schwarte kracht.

    Wir stellten bei den Besuchern unseres Informationsstandes fest, wie unterschiedlich doch das Wissen um die Brisanz der Hauptstraße 2030 ist. Auch ist man teilweise der Meinung, das Forum sei doch nur ein Feigenblatt in Form eines Frontalunterrichts der Verkündigung neuer Dinge. Hier wird der Begriff Bürgerforum völlig falsch verstanden und man begibt sich der Möglichkeit, wirklich ein Forum zu veranstalten. Ein Bürgerforum ist eine sehr ernstzunehmende und daher höchst anspruchsvolle Angelegenheit.

    Weil die Meinungsbandbreite zur Ernsthaftigkeit (Einladung Bürgerforum) und auch die Betroffenheit so unterschiedlich zu sein scheinen, hier noch einmal die Bitte an Sie, liebe Leser, und diejenigen, denen diese Post hier weitergegeben wurde: Kommen Sie ins Roncalli-Haus, bringen Sie sich ein! Am kommenden Montag, 03.04.2017, bietet sich für die Tutzinger Bürgerinnen und Bürger die – vermutlich einzige – Möglichkeit, Einfluss auf die weitere Planung zur Umgestaltung der Hauptstraße zu nehmen. Niemand soll hinterher sagen können, er hätte von alle dem nichts gewusst.

  • Ausbaubeiträge?

    In der Gemeinderatssitzung am Dienstag, 07.03.2017, geht es in TOP 4 um die zukünftigen Ausbaubeiträge, die die Gemeinde unter bestimmten Umständen von ihren Bürgerinnen und Bürgern einfordert.  Die existierende Satzung vom 22.08.2011 musste an die aktuelle Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags angepasst werden. In der Behördensprache heißt es dann: Neuerlass der Satzung über die Erhebung von einmaligen Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen und Parkplätzen (Ausbaubeitragssatzung). Ein heikles Thema. Ich hatte bereits vor einem Jahr einen Beitrag dazu auf dieser Homepage veröffentlicht. Darin wies ich darauf hin, dass in meinen Augen zuallererst der Beitragstatbestand erfüllt sein muss, damit Beitragspflicht überhaupt entsteht. Der Beitragstatbestand lautet nach § 2 der Satzung:

    „Der Beitrag wird für bebaute, bebaubare, gewerblich genutzte, gewerblich nutzbare oder sonstig nutzbare Grundstücke erhoben, die aus der Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Einrichtungen einen besonderen Vorteil ziehen können“.

    Im Rahmen der anstehenden Umgestaltung der Hauptstraße könnten grundsätzlich Ausbaubeiträge anfallen. Nachdem die Hauptstraße aber von sehr vielen einheimischen und auswärtigen Verkehrsteilnehmern genutzt wird, könnte es schwierig werden, den „besonderen Vorteil“ der jeweiligen Grundstückseigentümer nachzuweisen.

    Wenn Sie das Thema interessiert, besuchen Sie die öffentliche Gemeinderatssitzung und informieren Sie sich!

  • Pressemitteilung 09.03.2017 – Jahreshauptversammlung, Neuwahlen, Hauptstraße

    Donnerstag, 9. März 2017 – TUTZINGER LISTE Jahreshauptversammlung – Neuwahlen – Hauptstraße

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir erlauben uns, Ihnen im Anhang unsere heutige Pressemitteilung zu Ihrer Verwendung zu überreichen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Gerd Bittl-Fröhlich
    Pressesprecher Tutzinger-Liste

    Vorstand/Ansprechpartner:
    1. Vorsitzender: Ulrich Dillmann
    2. Vorsitzende: Isabell Riedelsheimer
    Schatzmeister: Dr. Wolfgang Behrens-Ramberg

    Beiräte:
    Pressesprecher: Gerd-Bittl-Fröhlich
    Heribert Kristl

    >> PM hier zum Download <<