Monat: Juli 2016

  • Ferien -„Zeit der Besinnung“

    Auch wir, die Familie Bimslechner, bereiten uns auf die Ferienzeit vor. Allerdings sind wir erstmals nicht gemeinsam unterwegs. Zu groß sind doch die Meinungsunterschiede hinsichtlich Ort und Umgang mit Ortsthemen.

    Wir wünschen aber allen Lesern der Glosse (Internet macht’s selbst im Urlaubsort möglich) schöne Ferien und gute Erholung.

    Beachten Sie doch einmal in Ihrem Feriendomizil, wie dortige Kommunen mit den Themen umgehen, die entweder in Tutzing verschämt verschwiegen, gar nicht erkannt oder gar bewusst unterdrückt werden. Es könnte aber auch Themen geben, in denen Tutzing die Nase weitblickend vorne hat.

    Wer in Frankreich, Italien oder Österreich (im eigenen Lande kann sogar auch geurlaubt werden!) seine Ferien verbringt, dem dürfte auffallen, wie intensiv sich dortige Kommunalverwaltungen über eigene Anschlagtafeln darstellen. Ich war ganz erstaunt, jüngst in italienischen Gemeinden extra für Besucher Informationen zu erhalten, wie die Gemeinde sich in das Umweltverständnis (EU-Recht und  Umweltschutz) einzubetten gedenkt. Sogar die Franzosen, immer mehr mit klammer Kasse, nehmen diese Gesetzesvorlagen ernst. Unsere Nachbarn in Österreich sind eh schon viel weiter als wir in Sachen Umweltschutz. Sie handeln, sie reden nicht großartig darüber.

    Sind Sie in Frankreich, so dürfte auffallen, dass jedes Rathaus (Mairie) sich an Sonn- und Feiertagen sehr um die Information des Besuchers bemüht; zumindest das Fremdenverkehrsbüro ist geöffnet.

    Viel wichtiger aber ist, sogar am Sonntag sind in Frankreich die Toiletten am Rathaus für jeden Besucher der Kommune geöffnet, selbst in der tiefsten Provinz. Übrigens vorzeigbar und nicht so zum Himmel stinkend wie in Tutzing. In Sachen Sauberkeit sind dortige Gemeinden vorbildhaft, häufig werden die Arbeiten nachts durchgeführt, so dass am Morgen die Gegend wie „neu“ aussieht.

    Allerdings können Sie insbesondere in Frankreich besichtigen, was passiert, wenn ein ehemals gesunder Mittelstand durch zwei Mitglieder europaweit arbeitender Discounterketten übernommen wird. Dort hielt schon vor langer Zeit die Erkenntnis Einzug, dass ein gut gehendes Geschäft wegen seines Erfolgs durchaus ein zweites solches am Ort vertragen könne und weil die beiden dann Vorbild für ein drittes Geschäft waren, sind alle drei zur gleichen Zeit in die Pleite gegangen; ein transnationaler Großmarkt riss nämlich das Geschäft an sich. Innenstädte sind teilweise tot, Schaufenster verrammelt und an 30% aller Schaufenster hängt das Schild „à vendre„. Aber gut geputzt ist die Innenstadt. Da hatten die Franzosen als Grande Nation die US-amerikanischen Malls als Vorbild, mit aber auch allen Kollateralschäden.

    Sehen Sie sich das einmal näher an, lieber nach Frankreich Fahrender, was Tutzing auch blühen könnte. Unsere direkten Nachbarn ein paar Kilometer von hier  sind da aber auch nicht besser. Und wer gar nach Neufünfland fährt, also gen Ostsee, kann die Folgen seltsamer Kommunalpolitik in Sachen heimischer Wirtschaft an dortigen Investitionsruinen auch nachhaltig bewundern.

    Also, lieber Leser der Glosse, nicht nur zum Baden oder Bergsteigen fahren, auch der Blick hinter die Kulissen eines Ferienortes kann recht unterhaltsam sein. Man kommt dann mit Eindrücken nach Hause, die das Wirken und Geschehen in der Heimatkommune viel verständlicher machen. Oder gar Anregungen geben, sich einmal die eigene Kommune hinsichtlich ihrer Stärken und Risiken näher anzuschauen. Um mit Goethe zu schließen: Reisen bildet!

    Ich wünsche Ihnen eine interessante Ferienzeit,

    Ihr JB

  • 28.07.: Grundstück zu voll!

    Zu voll erschien das Grundstück in der Cäsar-von-Hofacker-Straße , um darin ein Mehrfamilienhaus mit vier Wohneinheiten, Doppelgarage und Carport unterzubringen. Zwar werden die Eckdaten der Grundfläche und Geschossfläche lt. Planung eingehalten, die Zufahrtsituation der Stellplätze am schmalen Himbeerweg wurde als problematisch angesehen. Der entsprechende Antrag auf Vorbescheid wurde abgelehnt und gleichzeitig entschieden, das Gebiet zu überplanen.

    Weitere Punkte der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses am 27.07.2016 waren:

    • Für die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 62 „Fabrikgelände Lindemannstraße – ehemalige Bayerische Textilwerke“ beschloss der Ausschuss eine erneute Auslegung nach BauGB, nachdem die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und entsprechende Beschlüsse gefasst wurden. Wichtig war dabei, dass es sich um kein Einkaufszentrum handelt, Bedenken der Regierung von Oberbayern konnten ausgeräumt werden. Es handelt sich um eine große Einzelhandelsfläche, in der ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb (Tengelmann) sowie Büros, Drogeriemarkt, Textil etc. möglich sind. Auf eine Verkaufsflächenfestsetzung wird verzichtet. Zum Schutz des innerörtlichen Einzelhandels, den der Ausschuss an der Hauptstraße, deren Nebenstraßen sowie vom Bahnhof zum See angesiedelt sieht, haben wir eine Sortimentsbeschränkung als Festsetzung aufgenommen. Danach sind unzulässig Geschäfte mit Haushaltswaren, Sportartikeln, Schreibwaren, Elektroartikeln, ein Biomarkt und eine Buchhandlung. Nach einem Einwurf meines Ausschusskollegen Dr. Hellmut Kirchner haben wir über die geplante Außenrolltreppe gesprochen. die nach seiner und auch meiner Ansicht die Fassade zerstört. Der Ausschuss hatte die Treppe allerdings bereits genehmigt, dabei soll es nach der Mehrheit im Ausschuss auch bleiben.
    • Einstimmig wurde der Billigungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 65 „Hauptstraße/Waldschmidtstraße – Villa Trutz“ gefasst, nachdem Prof. Burgstaller den Bebauungsplanentwurf vorgestellt hatte.
    • Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 „An der Bernrieder Straße“ wurde nach Beschlüssen über die eingegangenen Stellungnahmen (nur redaktionell) samt Begründung als Satzung beschlossen.
    • Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 „Ziegeleistraße/STOV Gelände“ zahlreiche Bedenken und Anregungen vorgebracht worden. Nach Abwägung der Stellungnahmen wurden entsprechende Beschlüsse gefasst. Dabei ging es u.a. um zusätzliche Stellplätze entlang der Ziegeleistraße (nachdem die Teilnutzung als Schule nicht mehr befristet ist), um einen zweiten Flucht- und Rettungsweg, um die Aufhebung der Gewässerverrohung (= Bach freilegen). Unter Einbeziehung der Beschlüsse und der weiteren Ergänzungen billigte der Ausschuss einstimmig den Bebauungsplanentwurf. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Auslegungsverfahren nach BauGB durchzuführen.
    • Die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 „Gebiet zwischen Bernriederstraße, Erlenstraße und Lindenallee“ wurde samt Begründung einstimmmig gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Auslegungsverfahren nach BauGB durchzuführen. Zentraler Punkt des Bebauungsplanentwurfs war der Schutz des orrtsbildprägenden Walnussbaumes.
    • Der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten, Doppelgarage und Stellplätzen in Traubing, Starnberger Straße, wurde abgelehnt, obwohl die Ausschussmitglieder nach Ortsbesichtigung zunächst keine Einwände gegen das Bauvorhaben äußerten. Bislang hatte die Gemeinde Tutzing jedoch den in der vorgestellten Planung eingezeichneten Lärmschutzwänden entlang der Bundesstraße 2 in vergleichbaren Fällen nicht zugestimmt. So wurde Bürgermeister Rudolf Krug(ÖDP) beauftragt, den Antrag zu genehmigen, wenn die Lärmschutzwand aus der Planung ausgetragen wird. Über die Lärmschutzwände an sich soll in einer der nächsten Sitzungen beraten werden.
    • Der Antrag auf Baugenehmigung zum Einbau einer Dachgaube in einem Haus in Unterzeismering, An der Leiten 10, wurde einstimmig genehmigt. Einer Bauvoranfrage war zwar bereits am 23.02.2016 zugestimmt worden, die Dachgaube im nun eingereichten Antrag auf Baugenehmigung war jedoch breiter und anders positioniert, so dass erneut abgestimmt werden musste.
    • Schwieriger zu beurteilen war dagegen der Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch eines bestehenden Gebäudes und Neubau eines Einfamilienhauses in der Gartenstraße 12 in Traubing. Das Grundstück gehört zu einer Splittersiedlung östlich der Bundesstraße 2. Neubauten sind nicht zulässig, jedoch wurden in der Vergangenheit jeweils Modernisierungen und Erweiterungen für die in unmittelbarer Umgebung befindlichen Gebäude seitens der Gemeinde und des Landratsamts Starnberg genehmigt. Hier handelt es sich um einen klassischen Ersatzbau mit Erweiterung (+86%). Im Ergebnis wurden die Fragen des Vorbescheids mehrheitlich bejaht. Weiterhin denkt der Ausschuss daran, mittelfristig eine Außenbereichssatzung zu erarbeiten und ggf. das Gebiet überplanen.
    • Einstimmig abgelehnt wurde die Bauvoranfrage zum Neubau eines Doppelhauses und zweier Einfamilienhäuser im Weidenweg in Traubing. In der Sitzung am 19.04.2016 hat der Ausschuss dem Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Zwar sind im neuen Antrag die Vorgaben der Grundstücksgrößen der Tutzinger Ortsbausatzung eingehalten, völlig ungesichert ist jedoch die verkehrmäßige Erschließung durch den schmalen Weidenweg einschl. der Brücke mit Tonnagebeschränkung. Dies hatte auch der Verkehrsplaner der Gemeinde bestätigt. Nachdem Grundsatz „Ohne nachgewiesene Erschließung keine Baugenehmigung“ wurde dem Bauwerber empfohlen, sich mit den Nachbarn zuzusammen zusetzen und gemeinsam zu überlegen, wie der Weg einschl. der Brücke erweitert werden kann.
    • Aus Termingründen wurde noch der Antrag auf Befreiung von der Ortsbausatzung beim Umbau eines Hauses in der Traubinger Straße 56 behandelt. Dieser Antrag zum Einbau von zwei Dachausschnitten („negative“ Dachgauben) wurde einstimmig abgelehnt, weil sie nach der Tutzinger Ortsbausatzung unzulässig sind. Die erforderliche Befreiung wurde also nicht erteilt.

     

  • 27.07.: Volle Agenda vor den Ferien!

    In der letzten Sitzung des Gemeinderats vor den Sommerferien, am 26.07.2016, gab es eine lange Agenda abzuarbeiten.

    Zunächst berichtete Bürgermeister Rudolf Krug (ÖDP) über zwei Tagesordnungspunkte der nichtöffentlichen Sitzung am 05.07.2016, nämlich über (1) das Bauvorhaben des Verbands Wohnen am Kallerbach (siehe meinen Bericht unter Ortsentwicklung) und über zwei Gerichtsverfahren gegen den ortsbekannten Bauträger Matthias Hörmann , in denen das Gericht die Auffassung der Gemeinde bestätigt hat. Dabbei ging es zum einen um gewerbliche Nutzung eines Hauses (Fahrschule) in der Bahnhofstraße (keine Wohnnutzung)) und zum anderen um das Gebäude hinter Sport Thallmair, das nicht den Vorgaben des Bebauungsplans entspricht.

    Weitere Punkte der Sitzung waren:

    • Die Gesellschaft zur Förderung der Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung im Landkreis Starnberg mbH (GfW) und der Tourismusverband Starnberger Fünf-Seen-Land sollen zusamengeführt werden. Der Auflösung des Tourismusverbands und der Übertragung dessen Aufgaben auf die GfW-neu haben wir zugestimmt und den Bürgermeister angewiesen, in der Gesellschafterversammlung am 14.10.2016 entsprechend zuzustimmen. Damit soll es nur noch eine schlagkräftige Organisation geben. Diese verfügt auch über einen Aufsichtsrat und einen Strategiebeirat. GfW-Geschäftsführer Klaus Winkelkötter und Klaus Götzl, Chef des Tourismusverbands, gaben entsprechende Erläuterungen.
    • Der Bebauungsplan Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing“ Teilbebauungsplan 4.1. wurde in der Fassung vom 26.07.2016 gebilligt und die Verwaltungs beauftragt, das Auslegungsverfahren nach BauGB durchzuführen. Mehr dazu, nämlich zum Andechser Hof, unter „Ortsentwicklung“.
    • Zu der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 37 „Gewerbegebiet Kampberg“ gabe es zahlreiche Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. Die Inhalte warten überwiegend redaktionelle Änderungen und Ergänzungen. Einstimmig wurde unter Einbeziehung der nach Abwägung beschlossenen Änderungen das weitere Verfahren beschlossen.
    • Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 95 (!) für das Gebiet „Schulstraße/Gewerbegebiet Traubing“ wurde gegen drei Stimmen gefasst. Mit der Ausarbeitung wurden die Arbeitsgemeinschaft Burgstaller/Büscher beauftragt. Das Verfahren einschl. Satzungsbeschluss wurde an den Bau- und Ortsplanungsausschuss übertragen. In diesem Gebiet hat die Gemeinde eine Gewerbefläche für einen oder zwei Betriebe erworben. Nun müssen entsprechende Festlegungen im Bebauungsplan getroffen werden. Wir wollen und benötigen Gewerbeflächen, um Unternehmen – und damit Gewerbssteuerzahler – anzusiedeln.Tutzing ist hier wirklich nicht weit vorne. Daher ist es nur zu begrüßen, wenn Tutzing hier Flächen anbieten kann! Also „machen“, fasste ich die Diskussion zusammen, bei der die Befürworter in der Mehrheit waren.
    • Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 74 „Bahnhofstraße/Bräuhausstraße“ wurde unter Einbeziehung des gefassten Beschusses samt Begründung als Satzung beschlossen. Es ging um das geplante Aparthotel und die Berücksichtigung eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts, dass Beherbungsbetriebe, in denen gewohnt wird oder die wohnlich genutzt werden, im Gewerbegebiet unzulässig sind. Gelöst haben wir das durch die Festschreibung, dass die Aufenthaltsdauer der Gäste im Aparthotel vier Wochen nicht überschreiten darf.
    • Effizient haben wir gleich den Antrag zum Neubau eines Aparthotels mit Tanzsschule, Gastronomie und Tiefgarage mit 33 Stellplätzen behandelt. der Bürgermeister berichtete von Gesprächen mit dem Eigentümer sowie auch zukünftigen Mietern. Prof. Burgstaller bestätigte, dass der Antrag der städtebaulichen Planung entspricht. Diskutiert haben wir dann lange über die Zahl der Geschosse und die Raumhöhe – bei unverändertem Gebäudevolumen; hier gab es auch Missverständnisse. Der Bauantrag erhielt bereits am 03.12.2015 das gemeindliche Einvernehmen, das Landratsamt verlangte für die Außentreppe jedoch eine Befreiung, die der Gemeimeinderat nun erteilt hat. Weiterhin wurde ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst, um die Dreigeschossigkeit zu überplanen. Ich wünschte es ginge schneller.
    • Gegen eine Stimme wurde die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Am Kallerbach“ beschlossen. Mit der Ausarbeitung wurde die Arbeitsgemeinschaft Burgstaller/Büscher beauftragt. Das Verfahren wurde an den Bau- und Ortsplanungsausschuss übertragen. Mehr dazu, nämlich zum Siegerentwurf beim Architektenwettbewerb des Verbands Wohnen, unter „Ortsentwicklung“(Wohnungen am Kallerbach).
    • Der Antrag des BÜNDNIS 90/Die Grünen zur Planung der Nachfolgenutzung für den Sozialraum für die Asylbewerber hatte sich mit dem Abbau der Zeltanlage überholt und wurde zurückgezogen.
    • Mehrheitlich wurde beschlossen, sich im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans München der Stellungnahme des Landratsamts Starnberg anzuschließen. Damit will sich die Gemeinde dagegen wehren, dass ihre Entwicklung durch im Regionalplan angrenzende Grünzüge eingeschränkt wird.

    Unter „Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes“ berichtete der Bürgermeister vom Dank des Pfarrers Friedl für die Bürgermedaille und das Fest im Buttlerhof. Weiter wurde angemerkt, dass in der Traubinger Straße seit vielen Tagen ein großer beladener Bootsanhänger abgestellt wurde, der Sicht und Straßenverkehr behindert.

  • Neues zum Andechser Hof

    Nicht gleich erkennbar unter TOP 4 der Sitzung des Gemeinderats am 26.07.2016 wurde über den Andechser Hof gesprochen, konkret wurde der Bebauungsplanentwurf Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing“ Teilbebauungsplan 4.1 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, das Auslegungsverfahren nach BauGB durchzuführen.

    Optimistisches Ziel von Bürgermeister Rudolf Krug (ÖDP): Nutzung des Saals zur Fischerhochzeit 2017!

    Aus der Sitzung des Gemeinderats am 01.03.2016 habe ich am Tag darauf ausführlich berichtet, was uns damals als „Konzeptstudie“ des Investors präsentiert wurde. In Stichworten:

    • Erhaltung von Wirtshaus, Saal und – kleinerer – Biergarten
    • Abbruch des westlichen Gebäudeteils (420 m² Grundfläche)
    • 7 Reihenhäuser als 4- und 3-Spänner (510 m² Grundfläche)
    • Tiefgarage mit 29 Stellplätzen

    Der Gemeinderat hatte 01.03.2016 einstimmig drei Beschlüsse gefasst:

    1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Investor einvernehmliche Gespräche zur Weiterentwicklung des Projekts zu führen.
    2. Der bestehende Teilbebauungsplan 4 wird geteilt in einen Teil 4.1, der nur die Fläche des Andechser Hofs umfasst, und einen Teil 4.2 mit der übrigen Fläche.
    3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Investor einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten und Realisation des gesamten Vorhabens abzuschließen.

    Wo stehen wir nach knapp fünf Monaten?

    Prof. Burgstaller, der für die Gemeinde tätige Planer, stellte den Teilbebauungsplan vor. Darin sind die Planungsüberlegungen des Investors in Höhe und Größe aufgenommen; evtl. fallen die oberirdischen Parkplätze an der Hallbergerallee weg, Diese Straße gehört zur Gestaltung der Ortsmitte (auch zum Konzept „vom Bahnhof zum See“), dort soll keine Einfahrtsituation entstehen. Alles eine städtebauliche Diskussion. Auf meine Frage bejahte der Bürgermeister Gespräche zur Weiterentwicklung des Projekts. Meine Frage, ob denn der notarielle Grundstückskaufvertrag zwischen Investor und Kloster denn inzwischen abgeschlossen sei, konnte er in der öffentlichen Sitzung nicht beantworten. Meine Vermutung: solange das Baurecht nicht gesichert ist, wird es keinen Eigentumsübergang geben. Alle Gemeinderäte wünschen sich vom Investor konkrete Pläne; nicht alle stimmen den Überlegungen zu, sehen jedoch die Chance, dass hier eine 5-jährige Brache mitten in Tutzing beendet werden kann. Der Entwurf für den städtebauliche Vertrag zur Übernahme der Planungskosten und Realisation des gesamten Vorhabens sei in Arbeit, so der Bürgermeister.

    Mit dem Billigungsbeschluss und dem Beginn des Auslegungsverfahrens sind wir wieder ein Stück weiter. Sicherheit für die Umsetzung bedeutet das natürlich noch nicht!

  • Wohnungen am Kallerbach

    Es gibt einen Siegerentwurf für das große Bauvorhaben am Kallerbach! In der Sitzung des Gemeinderats am 26.07.2016 berichtete Bürgermeister Rudolf Krug (ÖDP) aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 05.07.2016: dort hatten wir einstimmig beschlossen, dem Verband Wohnen im Kreis Starnberg zu empfehlen, das ausgewählte Architekturbüro Felix + Jonas Architekten GmbH, München, mit den Planungsleistungen zu beauftragen.

    Die Auswahl der Siegerentwurfs folgte der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen, kurz VOF. Die Vorschrift enthält Detailvorschriften für die Vergabe von Leistungen, die hier zahlreichen freiberuflich tätigen Architekten im Wettbewerb angeboten wurden (Auftragsbekanntmachung mit Amtsblatt der Europäischen Union!). 21 Büros hatten sich beworben, eine Jury, der unter anderen auch der Bürgermeister und der Ortsplanungsreferent angehörten, wählte fünf Vorschläge aus, der Gemeinderat gab die genannte Empfehlung ab, mehr hat die Gemeinde hier nicht zu sagen.

    Wohnen am Kallerbach_1

    Übersicht über die Bebauung (freigegeben vom Technischen Leiter im Verband Wohnen im Kreis Starnberg, Wolfgang Robl)

    Der Entwurf sieht eine gelockerte Bebauung durch 5 zweihüftige in der Höhe differenzierte Hofbaukörper unterhalb der Diemendorfer Straße und eine sehr gute Ausnutzung der deutlichen Hanglage vor. Von der Straße werden nur zwei Geschosse sichtbar sein. Es ist eine Tiefgarage vorgesehen sowie Stellplätze für Besucher und Fahrradstellflächen, die von der Diemendorfer Straße erreichbar sein werden. Insgesamt sieht der Entwurf 70 Wohnungen unterschiedlicher Größe vor, die allesamt  Balkonflächen mit Orientierung zum See erhalten sollen. In der Konsequenz wird der Bebauungsplan geändert werden.

    Und dann, endlich, soll auch das Ortseingangschild weiter nach Westen versetzt werden, ein Antrag der TUTZINGER LISTE vom 13.04.2015, erneuert am 28.10.2015.

     

  • Rat für Nachhaltige Entwicklung

    Seit einiger Zeit ist häufig vom Rat für Nachhaltige Entwicklung und dessen jährlicher Tagung in Berlin zu lesen. Berlin ist weit weg und in Berlin wird viel getagt, selten aber Tutzing betreffend.

    Die Atomkatastrophe in Japan rückte die Arbeit des Rates für Nachhaltige Entwicklung plötzlich in einen Mittelpunkt, der auch bei uns im Aufmerksamkeitsbereich sein sollte. Das sind die Energieeffizienz und der Umweltschutz. Es ist nicht so, dass die jährlichen Treffen des Rates nur irgendwelche Treffen sind. Gegenstand dieser Treffen in Berlin ist der Bericht an die Bundeskanzlerin über den Stand der Dinge, wie Umweltaspekte  mit sozialen und wirtschaftlichen Überlegungen in Übereinstimmung gebracht werden können. Es ist keine Schaufenster-Veranstaltung; es wird mittlerweile durch die dem Rat nachgeordneten Themengruppen hart am Interessenausgleich häufig konträrer Zeile gearbeitet. Mit voller Unterstützung der Bundeskanzlerin.

    BundesregieRat für Nachhaltige Entwicklungrung hat den Rat mit folgenden Aufgaben betraut:

     

     

     

    • Beiträge zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln,
    • konkrete Handlungsfelder und Projekte benennen und
    • die öffentliche Diskussion über Nachhaltigkeit stärken.

    Der Rat berät die Bundesregierung und kann darüber hinaus auch mit eigenen Projekten und Dialogen tätig werden.

    Nachhaltige Entwicklung heißt, Umweltgesichtspunkte gleichberechtigt mit sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu berücksichtigen. Dies klar herauszustellen ist Anliegen des Rates. Zukunftsfähig wirtschaften bedeutet: Wir müssen den uns nachfolgenden Generationen ein weltweit intaktes ökologisches, soziales und ökonomisches Gefüge hinterlassen. Das eine ist ohne das andere nicht zu haben.

    Bereits mit der Gründung des Rates vor 15 Jahren wurde darauf hingewiesen, die Umsetzung der Strategien sei sehr bald Angelegenheit der Kommunen. Daher sind auch bereits viele Bürgermeister und damit Städtetags-Mitglieder in die Arbeit und auch Umsetzung der Ergebnisse einbezogen. Vor dem Hintergrund sei bitte der hier beigefügte Link zu verstehen: Nachhaltigkeitsrat

    Wie sehr die Arbeit des Rates sich auch in Kommunen tatsächlich auswirken kann, ist an dessen Angebot an die Kommunen zu erkennen. Die Bundeskanzlerin stellte anlässlich der Tagung 2012 eine Einrichtung vor, die den Kommunen den Umgang mit in nationales Recht umzusetzende EU-Vorschriften erleichtern soll. Hier ein kleines Beispiel: Kommunen wird dabei geholfen, Ausschreibungen größeren Volumens so zu gestalten, dass das gängige Vorurteil, es müsse immer der Billigste zum Zuge kommen, entkräftet wird. Der Preis ist ein Kriterium, aber er ist nicht alleine ausschlaggebend! Übrigens: Wir wollen in Tutzing auch weiterhin darauf achten, im Rahmen einer Ausschreibung das wirtschaftlichste Angebot auszuwählen. Das war in der Vergangenheit nicht immer der Fall. Mein Ausschusskollege Dr. Hellmut Kirchner achtet darauf als Referent für Ausschreibungen und Vergaben.

    Tutzing könnte doch durchaus ein Interesse daran haben, sich über den Fortgang der Dinge und die Auswirkungen der Arbeit des Rates für Nachhaltige Entwicklung auf die Kommune zu informieren.

     

  • Frühschoppen in Tutzing … gut gemeint ist nicht immer gut gemacht!

    Nachdem wir innerhalb der Familie Bimslechner wieder einmal unterschiedliche Ansichten zu Tutzinger Gegebenheiten haben, hilft nur noch Basisdemokratie. Tragen wir also unsere kaum zu beendende Diskussion über Tutzinger Zu- und Umstände in die Öffentlichkeit.

    Vor paar Jahren war ich am Nebentisch eines völlig überbuchten CSU-Frühschoppens nur noch abseits sitzender Gasthörer einer geschlossenen und damit überschaubaren Runde. Einzig die unglaublich beeindruckende Sitzordnung und die gegenseitigen Ergebenheitsbekundungen nahm ich mit. Inhaltlich verstand ich gar nichts. Und so dachte ich mir, beim nächsten Frühschoppen gehe ich rechtzeitig hin, erhalte bestimmt einen guten Platz. Dem Flurfunk zufolge rechnete man mit 200 Gästen. Das Wetter war so schön, dass ich mich auf die Berichterstattung in den Zeitungen verließ.  Denn erneut am Rand wollte ich nicht sitzen. Am rechten oder gar linken Rand ist die CSU nämlich schwer verständlich. Erst recht nicht deren Gäste. Hochinteressant, was da rüberkam. Aus den Zeitungen kam alles Mögliche, so ein richtiger Tutzinger Eintopf; es brodelt, stinkt, ist heiß und zum Teil ungenießbar. Wie üblich beginnt es am Bahnhof mit dessen unabänderlicher Latrinenkultur bis hin zum Knöterich, was sofort zum Gemeinderat überleitet. Motor und Spiritus Rector eines richtig knalligen politischen Frühschoppens sind geladene Gäste. Denn mit eigenen Leuten zieht man keinen Fisch mehr vom Teller. So also suchte ich in den Presseberichten vergeblich den angekündigten und wichtigen MdB Alexander Radwan. Schließlich hat dieser Mann dieser Tage mit vollster Überzeugung für TTIP/CETA gestimmt, wie auch dessen MdL-Kollegin bereits vor der Landtagswahl. Nun hat er abgesagt wegen wichtigerer Dinge und keiner scheint die Vertreterin des Landtages danach (TTIP) gefragt zu haben. Jedenfalls stand überhaupt nichts in der Zeitung.

    Also war wohl der Frühschoppen politisch ein Schuss in den Ofen. Das einzige aus dem Ofen muss der Fisch gewesen sein. Denn zu dem ließ man sich in der Presse breit aus.

    Unsere liebe Presse. Sind doch dort richtige Linguisten am Werke. Zitieren die Satzung von 1972 … Gebäude der Gemeinde Tutzing… ! Erst nahm ich an, es sind die Gebäude der Gemeinde gemeint, betrifft mich also nicht. Dann aber stellt sich heraus, es sind die Gebäude in der Gemeinde Tutzing gemeint. Ein Dauerbrenner mit übrigens verbindlich getroffenen Entscheidungen, abgesegnet vor ewigen Zeiten durch sogar zwei Bürgermeister mit CSU-Stallgeruch.

    Hat man wohl wieder einmal die Protokollierung damaliger Entscheidungen vergessen. Wenn das so weitergeht, wird eines Tages die StVO auf Empfehlungscharakter zurückgestuft; in Tutzing wäre das möglich.

    Themen hätt’s für den Frühschoppen genügend gegeben, so manch einem Funktionär wäre der Fisch, der Häring, im Hals steckengeblieben.

    Es grüßt ein Mitglied des Bimslechner-Clans,

    Ihr Josef Bimslechner

  • Tutzing? Hahaha.

    Schön bei uns, gell. Und immer perlend lustig. Früher war Feldafing die „Perle am See“, heute sind wir das. Eigentlich waren wir’s immer, nur die Feldafinger haben es nicht gewusst. Zu weit weg. Die haben zwar „Jazz am See“ und heuer 900-Jahrfeier (herzlichen Glückwunsch!) wir aber sind schon über 1250 Jahre alt und haben mindestens 20 klassische Konzerte im Jahr. Ätsch. Da kann man leicht lustig sein und ein bisserl über die grünen meterhohen Mauern um die Villen unserer paar Reichen lästern. Ja, Spaß muss sein!

    Die Zeitungen finden das auch. Sie berichten gern über das ungewöhnlich lustige Tutzing. Um den zehnten Juli rum besonders: Da nennt die SZ unter dem Kürzel SBH unseren CSU-Vordenker Thomas von Mitschke-Collande einen GRÜNEN, nur weil er bemängelt, dass das böse Kraut Knöterich auf Kosten der Mieter des Betreuten Wohnen bekämpft werden soll. Und die letzte SPD-Bastion im Ort, Renate Geiger, wird im gleichen Artikel zur CSU-Kämpferin, die den Knöterich „kritisiert“. Folgenlos natürlich. Des Starnberger Merkurs witzigster Reporter Thomas Lochte schreibt derweil über Tutzings CSU.

    Die sich in Härings-Biergarten mit der Traubinger Blasmusik an verlorene Wähler anschleicht (die aber lieber Bier trinken und Steckerlfisch essen) und sich von der Landtagsabgeordneten Ute Eiling-Hütig per Mikrofon vorlesen lässt, was gestern in der Zeitung stand. Altmeister und ewiger 2. CSU-Bürgermeister Hubert Hupfauf schlägt dabei die Hände über dem Kopf zusammen. Wer denkt, er hätte geklatscht, irrt. Derweil nörgelt SZ’s MANU, dass am – Tutzing ja nun wirklich gemäßem – ICE-Bahnhof seit 7 Monaten ein Schild langsam vergilbend an der Toilette  hängt: „Bis auf weiteres geschlossen. Ihr DB-Regio“.

    Tja, lustig, gell. Tutzing hat’s eben. Schön doch auch, dass hier ein Sozial-Verband mit gemeindlicher Unterstützung ein Haus bauen darf, Miete bekommt, und wenn in seinem Garten plötzlich Knöterich wächst, die Gemeinde als Auch-Mieter gleich sagt: ja, wir beteiligen uns gern mit 107 Euro an den Kosten der Beseitigung. Scheißegal, ob sich das die dazu gezwungenen Bewohner dieser „Sozialeinrichtung“ auch leisten können. Begründung: “Die Mieter einzubeziehen ist (nein, keine Schweinerei, sondern) ein Entgegenkommen des Verbandes“. Ist das nicht besonders  lustig?

    Statt dem Verband zu sagen: sorgt auf Eurem Grundstück für Ordnung? Geht nicht: wäre nicht lustig. Hat MANU auch nicht reklamiert. Sie findet es lieber lustig, wenn der Gemeinderat „vor (ganz anderem) Wildwuchs kapituliert“ und den Bürgern durch Satzungsänderung erlaubt, an ihre Hütten, Häuser, Villen und Schlösser Hausnummern nach eigenem Geschmack zu schrauben. Nix mehr „kobaltblaue Vorschrifts-Taferl“. Warum? Weil den Tutzingern, lauter Individualisten, diese Vorschrift schon immer schegal war. Lustig, gell.

    Also: weiterhin viel Spaß!

    Ihr Franz Bimslechner sen.

  • Mir ist Plastik jetzt wurscht

    Was war das vor einem halben Jahr für ein Aufstand: Plastik im Meer, Plastiktüten verbieten, „plastikfreies Fasten“ und was noch alles. Jetzt lese ich, dass „Plastik-Nanopartikel“ – was immer das bedeutet – in der Milch sind. Bei Kühen. Und Müttern? Finden Sie das gut? Seit ich „ohne Plastik“ leben will, habe ich ständig ein schlechtes Gewissen und unser Kleiner sagt dann wie mein Franz nur: „du spinnst!“ Wirklich: überall Plastik. Sogar in der Kleidung und da nicht wenig: Polyester in der Fliesjacke, der Windjacke, im Hemd. Polyacryl im Pullover, Nylon in den Söckchen, Polyamid im Schlafanzug. Und eines Tages ist das alles abgetragen, kommt in den Müll, wird verbrannt… und im Rauch ist dann der ganze Dreck. Denke ich. Der fällt dann mit dem Regen auf die Felder und was da wächst essen wir dann. Ja, ist ein bisserl primitiv, diese Überlegung. Aber fällt Ihnen was Besseres ein?

    Mich nervt das! Schauen Sie ja nicht in die Zeitung! Dort lesen Sie, dass eigentlich Plastik nur ein Fitzelchen ist im allgemeinen „ich gegen wir“: Vergiftung der Nahrung durch Pestizide und Antibiotika, Vergiftung der Luft durch Betrug der Autoindustrie und andere Verbrecher, Vernichtung der Natur und ihrer Tiere durch Vernichtung ihrer Lebensräume. Puh. Das alles aus Gewinnsucht, Habsucht, Gier.

    Ich will Sie nicht langweilen: aber Plastik ist mir inzwischen eigentlich wurscht. Es ist überall. Auch rund um fast jede Wurst. Dann sterben wir halt daran. Und an all dem anderen Dreck, den unsere Regierung „billigend hinnimmt“. Haben wir ihr das erlaubt?  Was wohl meine Kinder dazu sagen?

    Ihre Conny Bimslechner

  • Miete ab 7,50 Euro/m²– gibt’s das?

    Ja. Stefan Dietl, der Pressesprecher des Landratsamtes, bestätigte im Starnberger Merkur vom 12.07.2016, dass preiswertes Wohnen auch im teuren Starnberger Landkreis möglich ist und sogar staatlich gefördert wird. Dietl: „Wir führen dazu mit den Bürgermeistern zeitnah Informationsgespräche“. Denn Voraussetzung für preiswertes Wohnen ist, dass gemeindliche Grundstücke für solche Projekte zu einem fairen Erbpachtzins zur Verfügung gestellt werden. Der „Verband Wohnen“, ein soziales Projekt der Gemeinden des Landkreises, baut trotz des akuten Grundstücksmangels in den kommenden Jahren über 200 neue, günstige Wohnungen, davon auch 70 am Kallerbach in Tutzing. Der Mietpreis wird bei 7,50 Euro/m²liegen für Bürger mit Wohnberechtigungsschein, bei 10,00 Euro/m² ohne. Ein Aspekt dabei wird noch emotionale Stürme auslösen: Der Mangel an Grund wird ersetzt durch höhere Geschosszahlen auch im Randbereich der Gemeinden. Das wird manches Ortsbild verändern. Daran, so Gilchings Bürgermeister Manfred Walter, führt kein Weg vorbei: „Bezahlbarer Wohnraum ist nur zu schaffen, wenn man große Wohneinheiten schafft.“ Die alten Tutzinger werden sich an die Nachkriegszeit und den Wiederaufbau erinnern, wo im Schönmoos, später am Höhenberg, am Bareisl und auf der Luswiese in städtischer Siedlungsform bezahlbarer Wohnraum entstand.

    Der Gemeinderat wird mit großem Interesse die Gespräche mit dem Landratsamt verfolgen.

    Quelle: Beitrag „Mehr bezahlbarer Wohnraum“ im Starnberger Merkur vom 12.07.2016