Monat: Februar 2018

  • Ortsentwicklung – persönlich gesehen

    Es wird interessant, für manchen Zeitgenossen aber nachdenklich.

    Was haben unsere Politiker nicht alles unternommen, die Kommunalpolitik in dem Fahrwasser zu halten, mit dem niemand sich angenässt fühlen kann. Besser: sich nassmachen kann.

    Da wartete man auf Vorgaben, obwohl man die bereits genau kannte, und stellte sich dann so hin, als ob über Vorgaben entschieden werden dürfe. Es heißt nicht ohne Grund Vorgabe, was in Vorschriften drinsteht. Dann entschied man und tat so, als ob das überhaupt einer abgewogenen Entscheidung bedurft hätte. Ich meine 30Km/h vor Schulen. An der Bahnhofstraße wird ebenso herumgewürgt; vielleicht wartet man da auch auf eine höhere Einsicht. Kann ja sein, dass die kommt. Und dann hat der Sieg viele Väter, wie immer.

    Jetzt kam aus heiterem Himmel etwas anderes. Da hat nun ein CSU-Mann mit Bravour und wenig Rücksicht auf seine Person sehr stark sachbetont die Interessen vieler Tutzinger vertreten. Tutzinger: Das sind die Schweigenden und die Lauten. Die Schweigenden warten, bis einer das Maul aufmacht; die Lauten bekommen sofort etwas drauf, damit die Wohlfühlatmosphäre  Tutzings nicht gestört wird. In dem interessanten Feld spielte ein an herausgehobener Position agierender und die Interessen Tutzings vertretender CSU-Mann.

    Jetzt, kurz vor den Stunden der Wahrheit (worin besteht der Politische Wille Tutzings eigentlich?), ein Parteiaustritt. Das spielt bei einer derart mitgliederstarken Partei, wie es die CSU ist, zwar keine Rolle, ist aber trotzdem bedenklich. Denn wo sind jetzt die Stimmen, die das Interesse Tutzings verfolgen?

    Tutzings CSU ist die einzig akzeptierte Kraft, die gestalterisch den Prozess der Ortsentwicklung vorantreiben kann. Sie zeigte sich bisher die Ist-Situation bewahrend und nur marginale Einschnitte akzeptierend. Getreu den Dobrindt’schen Gedanken einer dringend notwendigen konservativen Revolution folgend kann ich nur die CSU auffordern, baldigst die gerissenen Lücken zu füllen und es nicht zu einem weiteren Aderlass kommen zu lassen. Woran mir aber sehr liegt, wäre ein Empowerment des die Öffentlichkeit bedienenden Sprechers. Denn wenn jemand eine Partei verlässt, sollte ihm nicht nachgetrauert werden, um dann im gleichen Atemzug zu sagen, er sei eine beleidigte Leberwurscht.

    Möge doch der Metzger im eigenen Laden nachschauen, weswegen er außer irgendwelchen abgenagten Knochen nix mehr im Schaufenster rumzuliegen hat.

    Hey, die CSU als einzig stärkste Kraft des Ortes brauchen wir zur Entwicklung des Ortes und nicht zur Unterhaltung des Flurfunks

    meint Ihr JB

  • Kreisel versus Einmündung

    Kreisel versus Einmündung

    Kreisel versus Einmündung – ein Dauerthema, das lt. Bürgermeisterin Marlene Greinwald (FW) am 6. März entschieden werden wird. Gleichwohl ist es nur ein kleiner Teil des großen Projekts der „Grundhaften Erneuerung und Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Tutzing“. Nach meiner Beobachtung der teilweisen Unentschlossenheit der Besucher des Bürgerforums am 19.02.2018 und einiger meiner Ratskolleginnen und -kollegen möchte ich hier einen – zugegeben ausführlichen – Beitrag zur anstehenden Entscheidung leisten.

    Ausgangslage: Es liegen fertige Vorplanungen für die beiden Alternativen Kreisel  und Einmündung für den Verkehrsknotenpunkt an der Kreuzung von Hauptstraße, Bernrieder Straße und Lindemannstraße vor. Die Pläne können auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden. Zusätzlich sind sie ausgedruckt auf Stellwänden im Rathaus zu besichtigen. Dazu gab es zahlreiche Veröffentlichungen in der Presse und auch hier. Damit der Planungsprozess in Richtung Ausführungsplanung und nachfolgend Ausschreibung fortgesetzt werden kann, insbesondere die Spartenträger in diesem Punkt Planungssicherheit bekommen, soll zwischen beiden Alternativen für die Gestaltung des Knotenpunkts entschieden werden.

    Beurteilung: Bis jetzt wurde vielfach vorgetragen, dass es sich bei Kreisel und Einmündung um gleichwertige Alternativen für den genannten Verkehrsknotenpunkt handelt. Das ist nicht der Fall!

    Ein kleiner Kreisel ist (neben einer Lichtsignalanlage) die einzige vollauf geeignete Knotenpunktlösung für den südlichen Ortseingang in Tutzing.

    Dies ist keine Behauptung, sondern das ergibt sich aus den „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen RASt 06, Ausgabe 2006, Punkt 5.3 (Knotenpunktarten, ab Seite 54).

    Das Straßenbaumamt hat bisher wohl lediglich die technische Leistungsfähigkeit des Knotens beurteilt (KFZ/Stunde), nicht aber eine (auch sicherheitstechnische!) Gesamtabwägung wie nach RASt 06 gefordert, erstellt.

    Aus der Übersicht über die Eignung von Knotenpunktarten (S. 55) geht für Hauptverkehrsstraßen mit zwei durchgehenden Fahrstreifen hervor:

    • Einmündungen mit vorfahrtregelnden Verkehrszeichen: BEDINGT GEEIGNET (O)
    • Kleiner Kreisverkehr: GEEIGNET (+)

    Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass sich die Einmündung nur dann eignet, wenn es sich um Straßen unterschiedlichen Rangs handelt. Das ist hier nicht gegeben, es sind Staatsstraßen.

    Ergänzend und im Detail (S. 54, rechte Spalte):

    „Einmündungen oder Kreuzungen mit Vorfahrt regelnden Verkehrszeichen sind in der Regel (nur dann) geeignet, wenn

    • es sich um Straßen unterschiedlichen Rangs handelt (hier NICHT ZUTREFFEND),
    • die Verkehrsstärken der Straßen sich deutlich unterscheiden, (hier NICHT ZUTREFFEND),
    • Radfahrer im Zuge von Fahrradstraßen bevorrechtigt werden sollen (hier NICHT ZUTREFFEND)

    Weiter heißt es dort:

    „Einmündungen oder Kreuzungen mit Vorfahrt regelnden Verkehrszeichen sind aus Verkehrssicherheitsgründen NICHT GEEIGNET, wenn

    • bei zu hoher Verkehrsstärke der bevorrechtigten Straße die wartepflichtigen Verkehrsteilnehmer zu kurze Zeitlücken nutzen (hier leider zutreffend)
    • zu erwarten ist, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit von mehr als 15 % der frei fahrenden Fahrzeuge überschritten wird. (gibt es hierzu aktuelle Messungen?)“

    Weiter auf S. 56, linke Spalte:

    „Kleine Kreisverkehre können städtebaulich geeignet sein

    • … an Ortseinfahrten
    • zur Verbindung gleichrangiger Straßenräume
    • zur Orientierung im Stadtraum“

    „Kleine Kreisverkehre mit  einstreifig befahrbarer Kreisfahrbahn und einstreifigen Zu- und Ausfahrten mit Außendurchmesser von 26 m bis 40 m und Kapazitäten von 1500 Kfz/h sind BESONDERS GEEIGNET

    • zur Erhöhung der Verkehrssicherheit (aller Verkehrsteilnehmer!)
    • zur Reduzierung der Geschwindigkeiten“

    Dies belegt, dass es sich bei Einmündung oder Kreisel keineswegs um zwei fachlich gleichrangige Lösungen handelt. Vielmehr ist laut der gültigen Richtlinie RASt 06 hier von der Fachbehörde, dem Straßenbauamt, eindeutig ein kleiner Kreisverkehr zu planen und keine Einmündung mit einer teueren Lichtsignalanlage (LSA), die wohl keiner will. Alles andere wäre ein Verstoß gegen diese einschlägige Richtlinie! Die Gemeinde ist entsprechend eindeutig zu beraten. Dass der Verkehrsplaner hier neutral beide Alternativen vorstellt, entspricht seiner Situation als Auftragnehmer sowohl des Straßenbauamts als auch der Gemeinde.

    Alle Fußgänger und alle schiebenden Radfahrer müssen bei einem Kreisverkehr immer nur Äste mit langsam an- oder einfahrenden Kfz queren (ca. 20 – 30 km/h). Bei einer Einmündung läge die Geschwindigkeit auf 2 von 3 Armen hingegen bei 50 km/h und erfahrungsgemäß leider oft darüber. Die einzig noch sicherere Variante für Fußgänger und Radler wäre ein Knoten mit LSA aber keinesfalls eine Einmündung mit Vorfahrt regelnden Verkehrszeichen wie bisher als Alternative geplant.

    Mögliche Mehrkosten eines Kreisels, wenn sie denn überhaupt entstehen gegenüber der Einmündungslösung mit Ampeln, sind daher in jedem Fall vom Baulastträger aufzubringen. Auf den ersten Blick billiger mag die Einmündung erscheinen, aber schon bei nur einem Unfall mit bleibendem Personenschaden ist die Einmündung bereits nicht mehr wirtschaftlicher. Und der ist bei einer mit Tempo 50 durchfahrenen Einmündung wesentlich wahrscheinlicher als bei einem Kreisel, u.a. daher die entsprechende Bewertung der Knotenpunktarten in der RAST 06. Der Längsverkehr ist einfach schneller.

    Der Hinweis an die Gemeinde, doch beim Innenministerium um Zuschüsse zu bitten, ist nur eine Rückfallposition, die auch aufgebaut werden muss. Fachlich richtig ist allerdings nur eine klare Kostenübernahmeerklärung durch das Staatliche Bauamt auf Grundlage der geltenden Richtlinien.

    Nach dieser Ableitung aus den Richtlinien, die auf Eberhard Möller, engagierter Bürger in Tutzing, zurückgeht, muss es heißen: „Vorteil Kreisel“.

    Die Eigenschaften des Kreisels lassen sich, strukturiert nach Kriterien, wie folgt beschreiben und implizit der Einmündung gegenüberstellen:

    • Leistungsfähigkeit: höhere Verkehrsleistung, d.h. die Anzahl der passierenden Fahrzeuge pro Stunde, kein Linksabbieger, keine Gelbphase einer Ampel, die bei einer Einmündung sicher erforderlich wäre.
      Nachweis über Simulationssoftware KNOSIMO, dass der Kreisverkehr den motorisierten Individualverkehr deutlich flüssiger abwickeln kann als der bestehende Knoten ohne LSA (Kriterium mittlere Wartezeit) – Quelle: Gemeinde Tutzing, Vorplanung Hauptstraße Süd, 03/2010, Ingenieurbüro Osterrieder-Sobotta-Schmidtbauer, Seite 23)
    • Verkehrssicherheit: Kreisel als wirksame Geschwindigkeitsbremse, hohe Verkehrssicherheit für Fußgänger beim Überqueren diese Knotenpunkts, in Tutzing konkret die zahlreichen Schüler auf ihrem Weg von und zu den Sportstätten. Kreisel weist hinsichtlich der Wegungen die geringere Komplexität aus, wie aus dem Vergleich der Beschreibungen durch den Verkehrsplaner abzulesen ist.
      Wesentlicher Vorteil des Kreisverkehrs sind die geringeren Geschwindigkeiten. „Das geringe Geschwindigkeitsniveau sowie die geringeren Geschwindigkeitsdifferenzen zwischen den Verkehrsteilnehmern reduzieren die Unfallschwere. An Kreisverkehren wird langsamer gefahren als an anderen Knotenpunkten… Kreisverkehre haben auch auf die davor- und dahinterliegenden Streckenabschnitte eine geschwindigkeitsdämpfende Wirkung.“ – Quelle: Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswerden 2006, Punkt 1.4.1 Verkehrssicherheit. „Fußgänger und Radfahrer profitieren von den geringen Geschwindigkeiten des Kraftfahrzeugverkehrs, vom dadurch bedingten kooperativen Verkehrsverhalten, von den vergleichsweise einfachen und übersichtlichen Verkehrsverhältnissen sowie von den kurzen Überquerungswegen.“, ebenda.
      In der Unfallstatistik schneidet – bei gleichem Verkehrsdurchfluss – der Kreisverkehr signifikant besser ab als eine Kreuzung bzw. Einmündungslösung. Unfallforschung der Versicherer (UDV): „Kompakte einstreifige Kreisverkehrs gelten innerorts als sehr sichere Knotenpunktarten. Dies wurde in zahlreichen in- und ausländischen Forschungen nachgewiesen.“ – Quelle: Unfallforschung kommunal, Nr. 28, Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
    • Verkehrsqualität für alle Verkehrsteilnehmer, geringe Komplexität, hohe Akzeptanz in der Bevölkerung, hohe Wirtschaftlichkeit (keine Wartung von Ampeln)
    • Städtebaulich: Bei entsprechender Gestaltung und Begrünung entsteht eine Portalwirkung des Kreisels „Hier beginnt Tutzing“, eine freundliche Visitenkarte am südlichen Ortseingang
    • Ökologisch: weniger Halten und Anfahren, also geringere Emissionen
    • Kosten – zuletzt: Das Straßenbauamt muss wie oben gezeigt, die (Mehr-) Kosten für die geeignete Lösung tragen. Absicherung durch mögliche Förderung durch das Bay. Innenministerium. Im Vergleich ist der Kreisel nicht teurer, wenn man bei der Einmündung die drei Ampeln zu insgesamt ca. 150.000 Euro hinzunimmt. Sollte am Ende wider Erwarten ein Kostenbetrag für die Gemeinde übrig bleiben, der nicht über Zuschüsse des Bayerischen Innenministeriums gedeckt werden kann, sollte es Tutzing um der besseren Lösung wert sein. Der Betrag kann gedanklich über 50 Jahre oder auf 10.000 Einwohner verteilt werden.

    Kurzfassung: Bei der Einmündung werden eher die Kraftfahrer bedacht, beim Kreisel eher die Anwohner, sowie die Radfahrer und Fußgänger.

    Anmerkung: Im Jahr 2004 gab es ein Städtebaulich Integriertes Verkehrskonzept. Der auftragsbegleitende Arbeitskreis hat zur Bearbeitung dieses Konzepts folgende für die Hauptstraße relevanten Ziele formuliert:

    • Der motorisierte Individualverkehr soll in der Hauptstraße flüssig, stetig und langsam abgewickelt werden.
    • Die Sicherheit des Radverkehrs ist zu verbessern
    • Die Qualität und Sicherheit des fußläufigen Verkehrs ist zu verbessern.

    Der Gemeinderat hat diese Ziele 2004 einstimmig beschlossen (Vorplanung Hauptstraße Süd, siehe oben, S. 18). Der Kreisverkehr war übrigens Maßnahme Nr. 42 des Konzepts.

    Heute, 15 Jahre später, gehen wir darüber hinaus und verlangen Verkehrssicherheit und Gleichberechtigung für alle Verkehrsteilnehmer, Kraftfahrer, Radfahrer und Fußgänger. Die wird mit einem Kreisel erreicht. „Sehen und Gesehen werden“ mit Rücksichtnahme auf die jeweils anderen Verkehrteilnehmer.

  • Geht doch: Tempo 30 vor den Schulen!

    Tempo 30 vor den Schulen auf der Hauptstraße zwischen Gröberweg und Schlösserweg – das war die große Neuigkeit, die die 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald beim gut besuchten Bürgerforum am 19.02.2018 im Roncallihaus verkündete. Die Geschwindigkeitsreduzierung wird gelten von Montag bis Freitag von 7 – 17 Uhr. Es geht also doch!

    Christian Probst vom Staatlichen Bauamt in Weilheim berichtete zunächst noch einmal von den Grundlagen. Das Staatliche Bauamt ist der Bauherr der Maßnahme, für die erforderlichen Arbeiten wird es eine zusammengefasste Ausschreibung  geben. Die Entwurfsplanung sei weit gediehen, es gebe umfangreiche Abstimmungen. Sobald die nachfolgende Ausführungsplanung erstellt sei, können die Ausschreibung erfolgen.

    Der beauftragte Verkehrsplaner, Benjamin Neudert aus Herrsching, zugleich beauftragt vom Bauamt und der Gemeinde, gab einen umfangreichen Sachstandsbericht zur „Erneuerung und Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Tutzing“, der auf der Homepage der Gemeinde hinterlegt ist. Zunächst noch einmal zu den Bauabschnitten:

    • 1. Bauabschnitt von der Treppenanlage am Johannishügel bis zur Einmündung
    • 2. Bauabschnitt von der Einmündung Bahnhofsstraße bis zur Einmündung Waldschmidtstraße
    • 3. Bauabschnitt von der Einmündung Waldschmidtstraße bis zum nördlichen Ortsende
    • 4. Bauabschnitt: (1) Sanierung der Fahrbahndecke der Lindemannstraße von der Kreuzung bei den Supermärkten bis zur Hauptstraße und (2) Umgestaltung des Einmündungsbereichs in die Bräuhausstraße

    Im Vorfeld war bekannt geworden, dass die Arbeiten erst in 2019 beginnen werden, weil sich die Planungsarbeit der Spartenträger verzögert.

    Anmerkungen der Bürgerinnen und Bürger bei  der Vorstellung der Vorplanung im Bürgerforum am 03.04.2017 sind zu Themenblöcken zusammengefasst worden, um sie im weiteren Verlauf der Planung zu berücksichtigen. Seitdem haben zahlreiche Abstimmungen mit den Spartenträgern, Arbeitskreissitzungen und Berichte an den Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss sowie an den Gemeinderat stattgefunden.

    Einige Stichpunkte zum derzeitigen Stand:

    • Es wird ein Gehweg von 2,5 Metern Bereits vom Gymnasium bis zur Treppenanlage am Johannis hügel vorgesehen; der Gehweg auf der Westseite ist dafür nur 1,0 – 1,6 Meter breit.
    • Es werden Radschutzstreifen vom südlichen Bauende bis zum Andechser Hof führen, unterbrochen im Bereich des Knotenpunkts Hauptstraße/Lindemannstraße/Bernrieder Straße. Im Zentrum gibt es keine gesonderte Radfahrerführung. Ab Oskar-Schüler-Straße nach Norden wird es wieder Radschutzstreifen geben. Evtl. wird es auch im Süden Radschutzstreifen als Alternative zur Verflechtung an der Gröschelstraße geben, das Ortseingangsschild müsste nach Süden versetzt werden.
    • Die Einmündung der Bräuhausstraße in die Lindemannstraße muss neu gestaltet werden und wurde dem 4. Bauabschnitt zugeordnet.

    Zum Bauablauf schilderte Herr Neudert die unvermeidlichen Behinderungen des Verkehrs am Beispiel Andechs mit eindrucksvollen Bildern. Es wird , so der Planer, weiterhin Arbeitskreise und Bürgerforen geben. Auch sei an Probeflächen gedacht, um die unterschiedlichen Beläge für Wege und Plätze etc. öffentlich erlebbar zu machen.

    Anschließend standen Herr Neudert und Herr Probst sowie ihre Mitarbeiter zu Fragen vor den Stellwänden zur Verfügung. Dort waren die Planzeichungen ausgestellt. Das direkte Gespräch war natürlich nicht allen Besuchern möglich. Großes Interesse fanden auch die Darstellungen der möglichen Verkehrsumleitungen. Ohne weitere Diskussion im Plenum löste sich die Veranstaltung gegen 22 Uhr auf.

  • 21.02.: Bahnhofstraße mit Tempo 30

    Tempo 30 in der Bahnhofstraße, so lautete der Empfehlungsbeschuss an den Gemeinderat, den der Umwelt-, Energie- und Verkehrsauschuss in der Sitzung am 20.02.2018 unter der Leitung der Ersten Bürgermeisterin Marlene Greinwald mehrheitlich fasste. Dies entsprach einem Antrag der Initiative „Rettet die Bahnhofstraße“, die auch unter den Besuchern vertreten war. Zuvor wies die Verwaltung drauf hin, dass verdeckte Geschwindigkleitesmessungen über einen Zeitraum von acht Tagen eine Beanstandungsquote von nur 0,41% ergeben hätten: von 25.283 gemessenen Fahrzeugen fuhren 100 Fahrzeuge schneller als die erlaubten 50 km/h. Die ablehnende Haltung der Starnberger Polizei überzeugte nicht, ebensowenig das Argument, entlang von Buslinien sollen keine Geschwindigkeitsreduzierungen erfolgen. Angesichts der Vielzahl der Schüler, die sich oft pulkartig durch die Bahnhofstraße bewegten, fand Tempo 30 schließlich die Mehrheit der Ausschussmitglieder – auch vor dem Hintergrund, dass Tempo 30 vor den Schulen in der Hauptstraße nunmehr angeordnet wird. Die Beschilderung wird lt. Verwaltung ca. 8.000 Euro kosten, Änderungen der Vorfahrtsregelungen sind damit nicht verbunden. Der weitergehende Antrag der Fraktion der GRÜNEN, eine Tempo 30-Zone für die Straßen zwischen der Bahnlinie und der Hauptstraße einzuführen, war zuvor abgelehnt worden. Hier, so meine Meinung, müssen verkehrskonzeptionell noch Hausaufgaben gemacht werden, bevor über eine derart weitreichende Maßnahme mit konsequenter Einführung der Links-vor Rechts-Regel entschieden werden kann.

    Weitere Punkte der Sitzung:

    • Die Beteiligung an der Solarkampagne des Landkreises Starnberg im Jahr 2019 mit den Basisbausteinen des Programms (lt. vorgelegtem Merkblatt) wurde beschlossen und die Verwaltung beaufgtragt, dies beim Landratsamt anzumelden. Das hielten alle Ausschussmitglieder für eine gute Sache. Darüber hinaus  war ich der Meinung, flexibel entsprechend des Interesses der Bürgerinnen und Bürger weitere Bausteine anzubieten, z.B. Vorträge über „PV Batteriespeicher“ oder „Elektromobilität in Kombination mit PV“. Meine Ratskollegin Brigitte Grande sicherte bei der Konzeption der Solarenergie-Austellung ihre Unterstützung zu.
    • Zur grundhaften Sanierung der Ortsdurchfahrt gab die Bürgermeisterin einen Überblick über den aktuellen Sachstand einschl. des Bürgerforums am Tag zuvor. Neu hätte sich ergeben, dass vor der Abwägung zwischen der Lösung für den Verkehrsknotenpunkt Hauptstraße/Bernieder Straße/Lindemannstraße durch Kreisel oder Einmündung in der Sitzung des Gemeinderats am 6. März 2018 noch Besitzverhältnisse geklärt werden müssen; die Flächen liegen z.T. auf Privatgrund. Hinsichtlich der möglichen Mehrkosten des Kreisel soll ein Brief an das Innenmisterium gerichtet werden. Weiterhin wurde angekündigt, dass es im Juni ein weiteres Bürgerforum zu Gestaltungsfragen einschl. der Oberflächen geben wird.
  • Ortsentwicklung Tutzing, Hauptstraße

    Das Forum des 19.02.2018 dürfte eine klare operationale Zielsetzung haben, die sicher noch dieser Tage über die Presse bekanntgegeben wird.

    Die Zielsetzung sollte – unserer Meinung nach – umfassen

    • die Darstellung des jetzigen Erkenntnisstandes
    • die Darstellung weiterer Schritte
    • die Einbettung jetzigen Vorgehens in eine Gesamtvorgehensweise

    Wir erinnern uns: In allen Beiträgen nach der Wahl wurde ebenso wie vor der Wahl der Einbezug der Tutzinger angekündigt, ggfs. analog der Werkstatt Feldafing (aktiver Einbezug der Bürger in aktuelle Arbeitsschritte und Fragestellungen durch Workshops wie auch seinerzeit in Starnberg). Somit dürfen wir erwarten, dass nach einer kurzen Einführung durch das Rathaus mindestens vier Themenfelder Gegenstand des Forums sein werden.

    • Themenfeld 1: Kreisel/Einmündung, Stand und wie mit wem bis wann weiter
    • Themenfeld 2: Beeinflussung des Verkehrsflusses, was ist an Maßnahmen geplant, welche Maßnahmen fehlen, durch wen müssen diese verfolgt werden
    • Themenfeld 3: Grundsätzliche Fragen, die durch die bisher fehlende Fragestellung nach Einbettung der Hauptstraße in ein Gesamtkonzept Tutzing entstehen (Anlass ist das Unverständnis vieler Tutzinger zum immer noch fehlenden Gesamtkonzept)
    • Themenfeld 4: Auswirkung der Planung auf die bestehende/zukünftige Geschäftswelt im Ortskern Tutzing

    Die Themenfelder können von deren Komplexität her kaum in Plenum behandelt werden. Eine Diskussion innerhalb der Besuchergruppen kommt erst zustande, wenn in Kleingruppen zu den drei Themenfeldern diskutiert werden kann. Also sollten wir uns auf eine Mitarbeit in vier Gruppen (gesteuert von Moderatoren) vorbereiten, die zum Schluss sich gegenseitig über das Ergebnis informieren.

    Der 19. ist also nach unserem Verständnis ein erster Schritt in einem Arbeitsprozess, der Grundlage des Entscheidungsprozesses innerhalb Gemeinderat/Verwaltung ist. Damit wäre auch der Zusage des Rathauses entsprochen, kontinuierlich die am Gang der Dinge interessierten Tutzinger in den Arbeits- und Entscheidungsprozess der Ortsentwicklung einzubeziehen.

    Mit unserem hier formulierten Anspruch wollen wir einen Beitrag zur bisher sehr unterschiedlich dargestellten und erfahrenen Arbeitsweise des Rathauses leisten.

    Bitte denken Sie daran: Wer nicht dabei ist, stimmt zu! Er stimmt zu zu dem, was bisher gesamtorts kritisiert wurde. Mit dem Forum und den weiteren Schritten hat Tutzing die Möglichkeit, die Zukunft mitzugestalten. Anderenfalls: Wer sich nicht bewegt, der wird bewegt!

     

    Weiterführende Artikel:

    Kreisel ? Einmündung?

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  • Vom Kleinen ins Große

    Sehr geehrte Leser unserer Internet-Präsenz,

    die vergangene Woche war voller neuer Erkenntnisse und Begegnungen. Stabübergabe im Rathaus, der Bau der Hauptstraße ist nun verschoben, die Fahrradfahrer traten zusammen…

    So steigen viele einzelne kleine Reflexionen zur weiteren Entwicklung in den Himmel über dem Dorf am See. Wir erlauben uns, für Sie den Leserbrief (Eberhard Möller, Starnberger Merkur vom 2.2.2018) hier in die erweiterte Veröffentlichung bringen. Einer der ins Große blickt…

    Wir freuen uns auf Ihre Meinung.

    GBF

     

    Das Thema ist nicht neu. Tutzinger Nachrichten April 2010
  • Kreisel ? Einmündung?

    Wie aus der Presse und vom Treffen des ADFC bekannt, stehen wir vor der Abwägung, die Kreuzung von Hauptstraße, Bernrieder Straße und Lindemannstraße als Kreisverkehr oder als Einmündung zu gestalten.

    In Sachen Hauptstraße möchten wir, vor der großen Abstimmung im Gemeinderat am 06.03.2018, hier die beiden angedachten Lösungen für die Kreuzung im Süden der Hauptstraße darstellen. Wir haben uns mit unseren Vorschlägen zur Planung an den Gemeinderat hier von Anfang an für einen Kreisel stark gemacht.

    Kriterium ist die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer neben der Durchleitung des Verkehrs selbst. Darunter können alle Vor- und Nachteile gefasst werden. Dazu haben wir uns bei verschiedenen Fachleuten erkundigt und veröffentlichte Informationen – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – zusammengetragen:

    Kreisel: städtebaulich geeignet an Ortseinfahrten, natürliche Reduzierung der Geschwindigkeiten insbesondere für den Verkehr aus Bernried, markantes Signal „Hier beginnt Tutzing“; durch die vorgesehene einheitliche Zuführung des Radverkehrs auf beidseitigen Radschutzstreifen aus Süden, Westen und Norden ist die sichere Verkehrsführung der Radfahrer zum Kreise gewährleitet. Für die Radfahrer im Kreisverkehr selbst gilt lt. Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen RASt 06, Ausgabe 2006, Seite 115: „Bei einstreifigen Kleinen Kreisverkehren ist die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn bis zu einer Verkehrsstärke von 1500 KfZ/h (Summe des zuführenden Verkehrs in allen Knotenpunktzufahrten) eine sichere Lösung“. Diese Verkehrsstärke wird m.E. nicht überschritten, was durch die Verkehrszählung noch überprüft werden kann. Die Richtlinie datiert allerdings aus dem Jahr 2006; die Fachleute sollen erläutern, inwieweit es hier neue Erfahrungen gibt. Für die Fußgänger wird ein umlaufenden Fußweg mit einer Breite von 2,5 Metern angelegt; damit wird der notwendigen Schulwegsicherung entsprochen, insbesondere für den Weg zur und von der Dreifachturnhalle am Würmseestadion. Mit den beiden letzten Punkten sind zwei Behauptungen der Gegner eines Kreises, „Schülerwege unzureichend“ und „Radfahrer im Kreisel gefährdet“, widerlegt.

    Einmündung: Situation wie bisher, jedoch mit Fußgänger und Radfahrerführung über einzurichtende Übergänge und Inseln. Die Zuführung der Radfahrer erfolgt auf kombinierten Geh- und Radwegen von 3,0 Metern Breite. Um „wilde“ Abkürzungen der Radfahrer zu reduzieren bzw. diesen vorzubeugen, müsste wohl noch eine Querung im Süden direkt nach der Einmündung, also an der Bernrieder Straße, vorgesehen werden. Die gewohnte Situation der Einmündung wird den aus Süden kommenden Verkehr nicht abbremsen. Sie markiert auch keinen Ortseingang.

    Mögliche Mehrkosten des Kreisels sind zunächst weder ein Argument für die Einmündung noch gegen den Kreisel. erst einmal kommt es darauf an, welche Lösung für die Situation geeignet und angemessen ist und – schließlich – von den Tutzingern gewollt ist. Dessen muss sich jeder Gemeinderat bewusst sein. Wenn dann am Ende das Straßenbauamt als Fachbehörde, Baulastträger und Bauherr nicht bereits einen Kreisverkehr für den genannten Knoten empfiehlt und damit allein die vollen Kosten für den Bau eines vollauf „geeigneten“ Knotenpunktes übernimmt, ja dann müsste Tutzing zahlen. Aktuell sieht das Straßenbauamt beide Lösungen als denkbar an. Mein Ratskollege Wolfgang Marchner zweifelt mit seiner Tiefbauerfahrung daran, ob ein Kreisel überhaupt Mehrkosten gegenüber der Einmündung verursacht. Wenn dann doch Kosten zu tragen sind, könnten sie nach unbestätigten Schätzungen einmalig ca. 15 Euro für jeden Tutzinger betragen.

    Hier noch einmal die beiden Varianten, die vom Rathaus freigegeben sind (bitte klicken Sie auf das Bild zur Vergrößerung):

    1 Einmündung

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    2 Kreisel

     

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    Welche Lösung ist Ihr Favorit? Stimmen Sie mit ab!

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  • Arbeit 4.0, Digitale Ökonomie und Sozialstaat

    Unter diesem Titel kündigt die Evangelische Akademie Tutzing (EAT) vom 16. – 18. März 2018 eine Tagung an, deren Inhalt die Arbeitswelt im Umbruch ist.

    Auch in Tutzing zeichnen sich diese Umbrüche bereits ab; die Verschiebung der Handelsstrukturen, der Strukturwandel bei Dienstleistern wie Banken und Versicherungen machen sich langsam auch bei uns im Landkreis bemerkbar. Der laufende Transformationsprozess in eine digitale Arbeitswelt verändert damit auch die individuelle Arbeit hin zu neuen Arbeits- und Beschäftigungsformen mit Vor- und Nachteilen. Die Wurzeln und auch absehbaren Auswirkungen hat die EAT in einem sehr interessant strukturierten Wochenendprogramm beschrieben.

    Aus unserer Sicht ist das Thema auch vor dem Hintergrund der Landtagswahlen von hoher Bedeutung. Besteht doch damit die Möglichkeit, nach dem Besuch der Tagung besser zu verstehen, was die Wahlkämpfer und Kandidaten der Parteien uns im Vorfeld der Wahlen anbieten und was davon sie halten können. Auch können Sie sagen, was wiederum Sie von der Themendurchdringung der Kandidaten halten.

    Nutzen Sie die Möglichkeit, die EAT zu besuchen, sie liegt vor Ihrer Haustür.

     

     

  • TOP-Arbeitgeber Mittelstand 2018!

    Die in Kampberg ansässige W.A.F. Institut für Betriebsräte Fortbildung AG (WAF) wurde in einer Erhebung von Focus Business gemeinsam mit dem Arbeitgeberbe-wertungsportal kununu.com ausgezeichnet: Unter den rund 1.000 Unternehmen im Mittelstand aus Deutschland, Österreich und der Schweiz belegt die WAF  Platz 40 im Gesamtranking. Im Bereich Bildung und Kultur wird die WAF mit Platz 1 als „TOP-Arbeitgeber Mittelstand 2018“ ausgezeichnet. Darauf kann das Unternehmen, das mit Verla-Pharm zu den beiden stärksten Gewerbesteuerzahlern Tutzings gehört, stolz sein. Wir gratulieren!

  • 07.02.: Hauptstraßensanierung 2019

    Ein Beginn der Arbeiten zur Neugestaltung der Hauptstraße wird in diesem Jahr nicht mehr möglich sein, er verschiebt sich also ins nächste Jahr 2019! Dies teilte die frisch vereidigte 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald (FW) in der Gemeinderatssitzung am 06.02.2018 mit. Gründe für die neuerliche Verschiebung sind die wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren und die sehr intensiven Planungen der Spartenträger, die noch nicht weit genug gediehen sind.

    Die für die neue Bürgermeisterin bewusst schlank gehaltene Tagesordnung der ersten Sitzung des Gemeinderats nach der Wahl begann mit Formalitäten. Der Vereidigung, der eine ökomenische Andacht in St. Joseph vorausging, folgte die Verleihung der Amtskette. Über das nachrückende Mitglied der Freien Wähler konnte noch kein Beschluss gefasst werden, weil die Zusage von Verena von Jordan-Marstrander noch nicht schriftlich vorlag. Dies wird zur kommenden Sitzung des Gemeinderats am 06.03.2018 sicher der Fall sein, so dass dann die neue Ratskollegin auch vereidigt werden kann.

    Einstimmig – natürlich ohne die Stimme der Betroffenen selbst- wurde das finanzielle Paket für die 1. Bürgermeisterin, also Grundgehalt (A 16, Endstufe 11), Dienstaufwandsentschädigung und Reisekosten (gem. Bayer. Reisekostengesetz), festgesetzt. Zusätzlich wurde sie zur Standesbeamtin der Gemeinde Tutzing, beschränkt auf die Vornahme von Eheschließungen, bestellt – vorbehaltlich einer noch zu absolvierenden Schulung.

    Nach Feststellung der Verfasungswidrigkeit der Steuertabelle bis hoch zum Bundesverwaltunggericht, wird die Zweitwohnungssteuer der Gemeinde Tutzing von den betroffenen 82 Steuerpflichtigen zunächst nicht erhoben. Die Steuer an sich ist nicht Gegenstand des Urteils, lediglich die Steuertabelle. Die weitere Vorgehensweise wird in einer der nächsten Sitzungen des Haupt-, Finanz- und Werkausschusses vorberaten werden.

    Die in Kampberg ansässige W.A.F. Institut für Betriebsräte Fortbildung AG (WAF) wurde in einer Erhebung von Focus Business gemeinsam mit dem Arbeitgeberbe-wertungsportal kununu.com ausgezeichnet: Unter den rund 1.000 Unternehmen im Mittelstand aus Deutschland, Österreich und der Schweiz belegt die WAF  Platz 40 im Gesamtranking. Im Bereich Bildung und Kultur wird die WAF mit Platz 1 als „TOP-Arbeitgeber Mittelstand 2018“ ausgezeichnet. Darauf kann das Unternehmen, das mit Verla-Pharm zu den beiden stärksten Gewerbesteuerzahlern Tutzings gehört, stolz sein!

    Termin: Bürgerforum am Montag, 19. Februar 2018, 19:00, im Roncallihaus!

    Dabei werden nicht nur die im der letzten Sitzung des Arbeitskreises diskutierten Pläne für die beiden Alternativen Kreisel oder Einmündung an der Hauptstraße/Lindemannstraße präsentiert (die Pläne werden im Vorfeld auf der Homepage der Gemeinde und im Rathaus zugänglich gemacht). Ebenso wird Auskunft gegeben über weitere Punkte der geplanten Baumaßnahmen sowie über die notwendigen Umleitungen, zumindest in allgemeiner Form wie die Erreichbarkeit der Geschäfte etc.. Zusätzlich, so die Bürgermeisterin, sind Workshops zu Einzelthemen geplant.

    Schließlich wurde zum alten Lehrerwohnhaus an der Greinwaldstraße informiert: Statiker und Brandschutzexperten sind beauftragt, Ergebnisse der Untersuchungen liegen jedoch noch nicht wor.