Monat: Juni 2017

  • 29.06.: Kultur des Heckenschneidens

    Es gäbe keine Kultur des Heckenschneidens mehr in Tutzing, so ein Ratskollege zum Thema Hecken- und Sträucherrückschnitt im Tutzinger Gemeindegebiet. Die Diskussion zu diesem immerwährenden Thema in der Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses am 28.06.2017 unter der Leitung der 2. Bürgermeisterin Elisabeth Dörrenberg (CSU) war angesetzt worden, um über das zukünftige Verhalten der Verwaltung zu entscheiden.

    Hecken, Sträucher und Unkraut sind oft kräftig gewachsen und ragen in öffentliche Verkehrsflächen, verdecken Verkehrszeichen oder beeinträchtigen sogar die Strahlkraft von Straßenlampen. Damit die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet wird und Fußgänger wie Autofahrer keiner Beeinträchtigung bzw. Gefährdung ausgesetzt sind, bittet die Gemeinde Tutzing alle Grundstücksbesitzer um entsprechenden Rückschnitt. Dabei kommt es immer wieder zu Diskussionen mit den Grundstückseigentümern über die etwaige „Zerstörung“ der Hecken. Ratskollege Peter Stich erläuterte, dass aufgrund der hohen Grundstückspreise und dem Wunsch, die Fläche des Gartens zu vergrößern, die Hecken viel zu dicht an den Zaun gepflanzt würden mit der Folge, dass sie schnell durch den Zaun in den Gehweg- oder Straßenraum dringen würden.

    Die Rechtslage in dieser Situation ist aber sehr klar, wie auf der Homepage der Gemeinde nachzulesen ist: „Grundstücksbesitzer sind dazu verpflichtet, alle über die Grundstücksgrenze gewachsenen Anpflanzungen oder Wildwuchs auf die Grenze zurückzuschneiden. Dabei ist auch das Lichtraumprofil zu beachten, was bedeutet, dass Anpflanzungen entlang eines öffentlichen Gehweges bis in eine lichte Höhe von 2,50 m bzw. entlang einer Straße bis in eine lichte Höhe von 4,50 m zurückzuschneiden sind.“ Hier steht die Gewährleistung der Verkehrssicherheit sowohl für Fußgänger als auch für sonstige Verkehrsteilnehmer an oberster Stelle. Im Hinblick auf die Gleichberechtigung der Bürger muss einheitlich entschieden werden. So funktioniert der Rechtsstaat. Es gibt eine Regel und Sanktionen (Grundsatz der Gesetzmäßigkeit), die Maßnahmen müssen angemessen sein (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit).

    Somit wurde einstimmig der Beschluss gefasst: Heckung, Gebüsche und andere Gehölze sind an Gehwegen und Straßen, also an öffentlichen Verkehrsflächen, bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Dies kann auch zwangsweise durchgesetzt werden.  Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob dies in die Ortsbausatzung sowie in künftige Bebauungspläne bzw. deren Änderungen eingearbeitet werden kann. Die notwendigen Rückschnitte werden zu mancher braunen, unansehnliche Hecke führen; etwaiger Unmut von Bürgerinnen und Bürgern ist zu erwarten, die Verwaltung wird hier durch die Bürgermeister und die Ausschussmitglieder gedeckt.

    Bereits eingangs der Sitzung erklärte die Bürgermeisterin, der beauftragte Verkehrsplaner, Benjamin Neudert, sei verhindert, es gäbe allerdings auch nichts Neues von der grundhaften Neugestaltung der Ortsdurchfahrt zu berichten. Ein Termin für eine weitere Sitzung des Arbeitskreises Hauptstraße, so meine Frage, sei noch nicht festgelegt worden.

    Die Verwaltung gab einen Sachstandsbericht zur Altlastenfläche Staudenmossstraße, eine ehemalige, seit langem verfüllte Kiesgrube. Frau Thüring von der Verwaltung berichtete vom Ergebnis des Umwelttechnischen Berichts des Ingenieurbüros BGU Dr. Schott & Dr. Straub vom 28.04.2017. Die Untersuchungen ab 2006 haben ergeben, dass das Grundwasser durch leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe (kurz LHKW) belastet ist. Als Ursache werden Abfälle aus der chemischen Reinigung vermutet. LHKW bewirken Schädigungen der Ozonschicht und wirken teilweise krebserregend. 2008 wurde erfolgreich ein punktueller Bodenaustausch durchgeführt. Da es sich um eine verunreinigte Fläche handelt, gibt es immer noch Grenzwertüberschreitungen, allerdings mit geringem Schadenpotential. Die Gutachter empfehlen als Maßnahme das Abpumpen und die Reinigung des Grundwassers („pump & treat“). Das Gutachten wurde an das Landratsamt weitergeleitet; in der Stellungnahme des LRA wird auch eine entsprechende Verpflichtung zur Sanierung der Altlasten erwartet. Eine grobe Kostenschätzung führt zu einem Betrag von rd. 120.000 Euro. Die Gemeinde kann hier eine Förderung bei der Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH beantragen, muss jedoch mit ihrem Eigenanteil in Vorleistung gehen. Ich kenne diese Probleme aus der Unternehmenswelt, wo es vergleichbare Altlasten bei stillgelegten Betriebstankstellen gibt. Die Sanierung muss gemacht werden, ohne Frage.

    Einstimmig wurde die Verwaltung beauftragt, im Pauliweg vor der Einmündung Traubinger Straße bis zum Beginn des Wendeplatzes ein beidseitiges absolutes Halteverbot zu erlassen. Der Beschluss folgt dem Antrag der Anlieger unter Führung des Altbürgermeisters Dr. Alfred Leclaire. Die Notwendigkeit wurde damit begründet, dass sich die Verkehrssituation seit Eröffnung der neuen Tagespflege grundlegend geändert habe. So werde im Pauliweg von neuen Anwohnern und Besuchern geparkt und damit größeren Fahrzeugen wie Müllabfuhr und Rettungsdiensten das Durchkommen erschwert. Aus der angeforderten Stellungnahme geht hervor, dass seitens der Polizei keine Einwände bestehen, ein beidseitiges absolutes Halteverbot zu errichten.

    An die Verwaltung wurde mit Nachdruck die Forderung herangetragen, die Zufahrt zum Anwesen in der Hans-Albers-Straße 2 derart umzugestalten, dass künftig bei Starkregen die Zufahrt nicht mehr verschlammt. Der Ausschuss sieht hier einstimmig keinen Handlungsbedarf seitens der Gemeinde.

     

     

     

     

  • 28.06.: Wohnungen am Kallerbach

    Gegen eine Stimme billigte der Bau- und Ortsplanungsausschuss in seiner Sitzung am 27.06.2017 unter der Leitung der 2. Bürgermeisterin Elisabeth Dörrenberg (CSU) die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Am Kallerbach“. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, das Auslegungsverfahren gemäß BauGB durchzuführen. Hier ging es um einen vorhabensbezogenen Bebauungsplan. Wie bekannt und hier berichtet, wird der Verband Wohnen im Kreis Starnberg am Kallerbach rd. 70 Wohnungen unterschiedlicher Größe errichten, die allesamt  Balkonflächen mit Orientierung zum See erhalten sollen. Wie Prof. Burgstaller, der Planer der Gemeinde, ausführte, ging es nun  darum, den Entwurf des Architekturbüros Felix + Jonas Architekten GmbH, München, des Siegers im Wettbewerbs, 1:1 in den Bebauungsplan umzusetzen. Prof. Burgstaller stellte mit Blick auf den Siegerentwurf noch einmal fest, dass hier eine intelligente Lösung gefunden worden sei, eine lockere Bebauung, die das abfallende Gelände aufnimmt; es gebe Zufahrten von der Diemendorfer Straße und Durchwegungen im Osten. Insgesamt kann Tutzing froh sein, dass der Verband Wohnen hier Mietwohnungen für Tutzinger Bürgerinnen und Bürger errichtet. Der Gemeinderat war eingebunden, einige Räte auch in der Jury des Architektenwettbewerbs, insgesamt ein fairer Umgang seitens des Verbandes. Weitere Punkte der Sitzung:

    • Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 Tutzing Nordwest – östlich der Traubinger Straße, Teilbebauungsplan 11 „Schubert – / Beiselestraße“ wurde nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahme des Kreisbauamts einstimmig als Satzung beschlossen. Die Empfehlungen des Kreisbauamts waren rein redaktioneller Art.
    • Der Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau an das bestehende Wohngebäude in der Beiselestraße 11 (Alexander Zink) wurde einstimmig genehmigt, nachdem die Überprüfung ergeben hat, dass der Antrag zu 100% mit dem vorstehend beschlossenen Bebauungsplan Nr. 46 übereinstimmt.
    • In TOP 6 ging es um das bekannte „Roecklgrundstück“ an der Ecke Traubinger Straße/Oskar-Schüler-Straße. Prof. Burgstaller erläuterte den Bebauungsplanentwurf. Danach sind im südlichen Teil des Grundstücks, angrenzend an die Oskar-Schüler-Straße, drei Mehrfamilienhäuser (Grundfläche 16 X 11,5 Meter) mit je 5-6 Wohnungen vorgesehen. Die Wandhöhe kann bis zu 9 Metern betragen, das aufsitzende Satteldach ein Neigung von 18°. Es ist eine Tiefgarage mit Zufahrt vom tiefsten Punkt des Grundstücks vorgesehen. Ortsbildprägende Bäume sollen geschützt werden, eine Beurteilung steht noch aus. Die „grüne Kante“ an der Oskar-Schüler-Straße soll erhalten bzw. außerhalb der Tiefgarageneinfahrt wiederhergestellt werden. Sorgen einige Räte vor einer zu dichten Bebauung teile ich nicht; das Grundstück ist groß und verträgt – auch lt. Prof. Burgstaller – diese im Umfang bereits reduzierten Baukörper. Schwieriger ist die Situation im nordwestlichen Teil des Grundstücks mit Bestandsbauten. Hier sind zwei Gebäude mit 8 Wohnungen vorgesehen, die Parksituation und die Zufahrt von der Traubinger Straße sind nicht unproblematisch. Im Ergebnis billigte der Ausschuss gegen zwei Stimmen den Bebauungsplanentwurf und beauftragte die Verwaltung mit der Auslegung.
    • Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 „Fabrikgelände Lindemannstraße – ehemalige Bayerische Textilwerke“ wurde einstimmig beschlossen und die Verwaltung beauftragt, ins Verfahren zu gehen. Hintergrund war die zwischen Vermieter und Apotheke erfolgte Einigung zum Reklamekonzept anlässlich der Errichtung der Rollsteige. Diese werden bekanntlich errichtet, um den zukünftigen Kunden den Zugang zum geplanten Drogeriemarkt im 1. Obergeschoss zu ermöglichen.
    • Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 „Hauptstraße/Waldschmidtstraße – Villa Trutz“ wurde gegen eine Stimme unter Berücksichtigung der Änderungen samt Begründung in der Fassung vom 27.06.2017 als Satzung beschlossen. Wie hier berichtet, hatte sich der Ausschuss bereits am 25.04.2017 mit dem Bebauungsplanentwurf beschäftigt und Stellungnahmen abgewogen. Nun ging es um weitere Anmerkungen des Kreisbauamts. Diese werden berücksichtigt. Verwirrt wurde vielleicht nicht nur ich durch Anmerkungen des Abwasserverbands zur Niederschlagswasserbeseitigung, die sich durch Erläuterungen vom Leiter des Bauamts, Klaus Menzinger, sowie eine Nachricht am Tag der Sitzung auflösten. Die Niederschlagswasserbeseitigung kann als gesichert gelten, der Bauwerber muss die Auflagen beachten, die in einem Fachgutachten enthalten sind. Insgesamt gibt der vorliegende Bauantrag Sicherheit, dass sich die Gebäude höhenmäßig in das bis zu 3,5 Meter abfallende Gelände einfügen.
    • Der Antrag auf Baugenehmigung von vier Wohnhäusern mit 14 Wohneinheiten, einer Tiefgarage mit 11 Stellplätzen und einer Doppelgarage der Anton Schrobenhauser Wohnbau GmbH erhielt gegen eine Stimme das gemeindliche Einvernehmen. Grundlage der Abstimmung war die Aussage der Verwaltung, dass der Antrag vollständig dem vorstehend beschlossenen Bebauungsplan Nr. 65  entspricht.
    • Der Antrag von Dr. Ernst Lindl, eine 2. Änderung des Bebaungsplanes Nr. 32 „Mitterfeld“ zu beschließen, wurde unmittelbar vor der Sitzung zurückgezogen.
    • Die Bauvoranfrage zur Erweiterung des bestehenden Frühstücksraums im Boutique Hotel Reschen an der Marienstraße 7 wurde gegen eine Stimme gebilligt. Wie hier berichtet, hatte sich der Ausschuss am 20.12.2016 mit einzelnen Punkten der vorgelegten Konzeption bereits beschäftigt und das Vorhaben insgesamt begrüßt. Lediglich im Hinblick auf die geplante grundhafte Neugestaltung der Ortsdurchfahrt und der einmündenden Straßen verblieb ein Vorbehalt. Die geplante Erweiterung sollte, so der damalige Eindruck der Ausschussmitglieder, bis unmittelbar an die Begrenzungslinie der Marienstraße reichen. Nachdem die nunmehr vorgelegte, weiter detaillierte Planung zeigt, dass die Außenwand des geplanten Kaminzimmers 0,75 Meter von der Straßenbegrenzungslinie entfernt erstellt wird, und der Verkehrsplaner der Gemeinde, Herr Benjamin Neudert, kein Problem mit der eingereichten Planung sieht – die Generalsanierung der Hauptstraße sei nicht betroffen -, votierte der Ausschuss mehrheitlich positiv den dritten Punkt der Konzeption. Damit sind alle drei Punkte befürwortet.

    Unter „Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes“ berichtete die 2. Bürgermeisterin über ein Gespräch der Verwaltung und Prof. Burgstaller mit Herrn Anton Leitner, Bauwerber für ein Wohn- und Geschäftshaus an der Hauptstraße 56-58 sowie dem östlichen Nachbarn. Wie hier berichtet, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 20.06.2017 den Antrag einer weiter reduzierten Planung für das Vorhaben abgelehnt, um in Gesprächen eine Einigung der beiden Grundeigentümer mit dem Ziel zu erreichen, dass auf Empfehlung des Städteplaners eine grundstücksübergreifende Lösung mit einer Bauzeile in zweiter Reihe östlich der Hauptstraße realisiert werden kann. In dem Gespräch am 26.06.2017, habe es etwas Bewegung gegeben, jedoch ließe sich daraus keine Prognose ableiten, so die Bürgermeisterin. Die Gespräche sollen fortgesetzt werden.

  • Bahnhofstoiletten – wir bleiben dran!

    Bahnhofstoiletten – wir bleiben dran!

    Tutzing befindet sich nun in Sachen Bahnhof in einer sehr heiklen Situation. Ein Entgegenkommen der Bahn ist nicht zu erwarten; zumindest haben sich der Vorstandsvorsitzende und der Aufsichtsratsvorsitzende so durch einen für Bayern zuständigen DB-Verantwortlichen erneut geäußert. Inwieweit die Schlagkraft hiesiger Kommunalpolitiker ausreicht, mit Hartnäckigkeit an der leidigen Bahnhofsangelegenheit dranzubleiben, wird sich zeigen, sobald der Gemeinderat mit Verwaltung willens ist, sich der Angelegenheit nachhaltig anzunehmen.

    Reicht das Einsichtsvermögen derzeitiger Amtsträger nicht aus, müssen die Tutzinger selbst vermutlich etwas intensiver als bisher auf ihre Mandatsträger zugehen. Im Volksmund nannte man das früher, jemanden zum Jagen zu tragen.

    Die Bundesbahn übersieht immer häufiger, welchen Auftrag aus dem Grundgesetz heraus sie hat und welche Verantwortung die oberste Führung und deren Kontrollgremien haben.

    Interessanterweise könnte sich ein Weg anbieten, der im Internet unter „Sechs populäre Mythen über Bahnhöfe“ zu finden ist. In dem Sinne werden wir mit der Bahn noch einmal sprechen müssen.

  • Für das dringende Bedürfnis – die freundliche Toilette!

    Wo ist das stille Örtchen, wo findet man es? In Tutzing sieht es nicht gut aus mit öffentlichen Toiletten. Vielen stinkt das, ganz wenige tun etwas. Der Tutzinger Förderverein für Tourismus e.V. zeigt Initiative und erneuert sein Programm „Die freundliche Toilette“. Den neuen Flyer können Sie sich im Tourismusbüro/Gäste-Information in der Leidlstraße abholen (Vetterlhaus). Rechtzeitig vor der Festwoche, der Fischerhochzeit und vor den großen Sommerferien, für die Touristen, aber auch für die Tutzinger Bürger haben sich viele Hoteliers und Gastronomen dieser Aktion angeschlossen. Dafür ist auch die Gemeinde dankbar, da trotz vieler Bemühungen die öffentlichen Toiletten einen schlechten Standard haben bzw. wie am Bahnhof geschlossen sind. Nun weiß jeder, wo er mit einem dringenden Bedürfnis – ohne Verzehrzwang – eine Örtlichkeit aufsuchen kann, natürlich nur während der Öffnungszeiten.

    Viele teilnehmende Betriebe sind gekennzeichnet mit einem blauen Aufkleber, der das freundliche Smiley-Gesicht zeigt.

    Übrigens: Bald wird es auch eine Toilette am Minigolfplatz geben, die neben des Gästen auch Fußgängern und Radfahrern zur Verfügung stehen soll. Es wird daran gearbeitet.

  • Freihandel

    In Sachen Freihandel ist es ruhig geworden. Um die damit verbundenen Begriffswelten ebenfalls.

    Es muss schon näher hingeschaut werden, um zu sehen, wie deflationär die Begriffe TTIP, CETA, TISA behandelt werden. Thema vom Tisch?

    Die eigentliche Widerstandslinie lag ja nicht im Freihandel als solchem; die Ausprägung machte es und um diese ist es ruhig geworden. Obwohl über die Hintertürchen der absolut paraphierfähigen Verträge die Sozial- und Umweltstandards herausverhandelt wurden, beginnt eine bedenkenswerte Umkehr in der öffentlich-politischen Diskussion. Mit intensivem deutschen Bedauern werden die Entscheidungen der Trump-Administration bedacht. Man hätte doch so gerne den Freihandel und hoffe auf die Einsicht angeblicher Protektionisten, dass TTIP nicht zu den Akten gelegt werden müsse. Es wird so getan, als trauere man damaligem Ergebnisstand – jäh durch Wahlen aus dem Verkehr gezogen – nach. Die Lage erlaubt es sogar, auf konträre Meinungen zu verzichten.

    Wer sich jetzt hinstellt und noch mehr als bisher auf TTIP/CETA/TISA setzt, tut so, als ob es nie einen Widerstand gegen das Schleifen von Sozial- und Umweltstandards gegeben hätte. Boshaft kann gesagt werden, das Wahlergebnis hätte allen miteinander in die Sache Verhakelten Luft und Raum gegeben, auf die Vergesslichkeit der Bedenkenführer zu setzen. Nicht ohne Grund wird vermutlich vor den Wahlen nicht mehr darauf hingewiesen.

    An einer einfachen Angelegenheit kann der Leser festmachen, wie ernst es den zumeist immer noch hochgradig uninformierten Politikern ist. Solange nachweislich zweifelhafte Studien die bedenkenlose Einführung schädlichster Pflanzengifte begleiten, seriöse Diskutanten hierzu mundtot gemacht werden, ist Vorsicht angesagt. Und noch mehr Vorsicht ist angesagt zur Funkstille in Sachen Wasserprivatisierung. Der größte Markt der Welt geht im Grundrauschen anderer Themen unter? Kaum vorstellbar! Vorstellbar aber ist, dass endlich einmal eine klare Aussage aus der Bundespolitik kommt, gestützt auf Brüssel, eine Wasserprivatisierung wird es nicht geben. Hier genügt kein wahlwirksamer Konjunktiv mehr, hier muss ein klare Aussage her. Wie auch zu Glyphosat und dem damit verbundenen Artensterben.

    Die Wahlen im Land der unbegrenzten Möglichkeiten verschafften nur eine Verschnaufpause; taktisch vielleicht klug, strategisch hingegen für Europa höchst gefährlich. Denn es wird nach einer Ruhepause nachverhandelt und der Begriff DEAL wird von dem welt-mächtigsten Vertragspartner anders verstanden als von schulterzuckenden EU-Beauftragten.

    Wir verfolgen diese scheinbare Ruhe und setzen darauf, dass in den kommenden Wahlveranstaltungen deutsche Politiker die Möglichkeit wahrnehmen, ein klares Bekenntnis ggü. den Wählern abzulegen. Zur Erinnerung: Frankreich, England, Niederlande und Spanien haben überhaupt nichts dagegen, Wasseraktivitäten zu privatisieren; es wird für Deutschland sehr eng! Vielleicht kommt auch deswegen der Schulz-Zug nicht ins Festzelt, denn auch Schulz ist bedingt durch sein Brüsseler Vorleben überzeugter Anhänger der Wasserprivatisierung. Und war plötzlich ganz erstaunt über den massiven Widerstand ernstzunehmender NGOs.

    Man vergesse hierzu auch nicht das eingängige Argument: Klamme Gemeinden können hervorragend die Kasse aufbessern, verkauften sie doch endlich die Wasserwirtschaft und überließen sie diese denen, die etwas vom Geschäft, zumeist weltweit, verstehen.

    Bei nächster Gelegenheit ein Update. Zum Thema Freihandel muss nämlich sehr genau hingehört werden, wer wofür das Thema in Anspruch nimmt und welche Ziele er verfolgt. Es ist Wahlkampfzeit.

     

  • 21.06.: Was ist hier gewollt?

    Was ist hier gewollt? Wie soll die Bebauung im Ortskern gestaltet werden?- Das waren die Fragen in der Sitzung des Gemeinderats am 20.06.2017 unter der Leitung der zweiten Bürgermeisterin Elisabeth Dörrenberg. Unter TOP 7 stellte Prof. Burgstaller Visualisierungen für den Bebauungsplan Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing“ vor. Ganz konkret ging es um die mögliche Bebauung in zweiter Reihe in der nördlichen Hauptstraße etwa zwischen Schlossapotheke und Einmündung Oskar-Schüler-Straße. Zur Beurteilung künftiger Bebauung wurden folgende Ziele des Bebauungsplans formuliert:

    • Nachverdichtung im Innenbereich (ohne zusätzliche Versiegelung)
    • Qualitätsvolles, zentrumsnahes Wohnen , Belebung der Ortsmitte
    • Grundstücksübergreifendes Konzept (gemeinschaftliche Tiefgarage)
    • Fußläufige Erreichbarkeit

    Für die Bebauung forderte Prof. Burgstaller die Gemeinderäte auf, weit in die Zukunft zu denken. Während hinsichtlich einer möglichen zweiten Bauzeile auf der Westseite der Hauptstraße allgemeine Skepsis vorherrschte (Innenhöfe, Parkplätze u.a.), wurde die städteplanerische Überlegung für die zweite Bauzeile auf der östlichen Seite wohlwollend aufgenommen. Sie stehe im Einklang mit dem formulierten Zielen. Die Gebäude sind von Grünflächen umgeben, dazu sollte es eine gemeinschaftliche Tiefgarage geben. Voraussetzung für mögliche Bauvorhaben ist die Einigung verschiedener Grundstückseigentümer. In diesem Sinne wurde Prof. Burgstaller vom Gemeinderat mit der weiteren Planung auf der Basis der vorgestellten Visualisierungen beauftragt.

    Als Konsequenz aus den vorstehenden Überlegungen wurde der Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch der bestehenden Gebäude und Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses in der Hauptstraße 56-58 (Anton und Beate Leitner) abgelehnt, auch wenn der Bauwerber das Bauvolumen nach der vorhergehenden Ablehnung reduziert hat. Nun geht es darum, dass Prof. Burgstaller in einem zweiten Gespräch am 26.06.2017, das auf dem vorsichtigen Optimismus nach dem ersten Gespräch aufbaut, eine Einigung mit dem Antragsteller und dem östlich angrenzenden Nachbarn für ein gemeinsames Projekt erreichen kann. Das wäre sehr wünschenswert, damit die Bebauung an der Hauptstraße vor deren Neugestaltung verwirklicht werden kann.

    Weitere Punkte der Sitzung:

    • Der Gemeinderat billigte einstimmig die 26. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Fotovoltaikanlage an der Ascheringer Straße“ und beauftragte die Verwaltung mit der verkürzten Auslegung sowie mit dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrags mit dem Ziel, dass das entstehende Gewerbe in Tutzing angemeldet wird. Hintergrund der Änderung ist eine Erweiterung der Anlage; eine zusätzliche ökologische Ausgleichsfläche wurde ausgewiesen. Es geht um die Erweiterung der bestehenden Anlage, die Markus Guggemos bereichts errichtet hat. die neue Anlage wird über eine Leistung von 740 kw/p verfügen und gilt damit noch als Kleinanlage. Bereits im November 2016 hatte der Gemeinderat das Vorhaben befürwortet, nun werden im Planleitverfahren die rechtlichen Grundlagen geschaffen. Im Juli kann mit der Abwägung der Stellungnahmen gerechnet werden, dann fehlt noch das Einverständnis des Landkreises. Hier arbeitet ein Traubinger Bürger engagiert an der Energiewende. Das verdient Respekt!
    • Nachfolgend billigte der Gemeinderat die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 80 „Fotovoltaikanlage an der Ascheringer Straße“ und beauftragte die Verwaltung ebenso mit der verkürzten Auslegung sowie mit dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrags mit dem Ziel, dass das entstehende Gewerbe in Tutzing angemeldet wird.
    • Der Bebauungsplan Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing“, Teilbebauungsplan 4.1 (Andechser Hof) wurde von der Tagesordnung abgesetzt.
    • Den Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Aparthotels mit Tanzschule und Tiefgarage an der Bräuhausstraße 1 hatte der Bau- und Ortsplanungsausschuss in seiner Sitzung am 16.05.2017 wegen beantragter Änderung der Tektur beraten und einen Empfehlungsbeschluss gefasst. Der Gemeinderat folgte der Empfehlung und beschloss gegen drei Stimmen, (1) das gemeindliche Einvernehmen und (2) die Befreiung von der Begrenzung auf drei Vollgeschosse (wie im Bebauungsplan festgelegt) zu erteilen. Hintergrund waren Änderungen in der Nutzung der einzelnen Gebäudeflächen sowie der Wegfall eines Zwischengeschosses mit 2,4 Metern Raumhöhe. Dadurch ändert sich die Anzahl der Vollgeschosse (nunmehr vier einschl. Rotunde auf dem Dach), die sich nach den vorgelegten Planzeichnungen nach außen und im Erscheinungsbild des Gebäudes nicht auswirken; sämtliche Abmessungen sind gegenüber der Baugenehmigung vom 19.12.2016 unverändert.

     

     

     

     

  • Stau auf der Hauptstraße!

    Ein blauer LKW blockiert einen Fahrsteifen der Hauptstraße, nur abwechselnd können die Fahrzeuge nach Norden und Süden weiterfahren. Es gibt Staus in beiden Fahrtrichtungen. Was ist der Grund?

    Der Abwasserverband lässt durch beauftragte Unternehmen die Niederschlagswasser- kanäle untersuchen. Dabei wird nach der Reinigung der Kanäle eine ferngesteuerte Kamera in den Untergrund geschickt, um den Zustand der Kanäle zu erfassen. In Berg, Bernried und Starnberg laufen diese Untersuchungen bereits seit Herbst 2016, in Tutzing seit Mai. Ergebnisse für Tutzing werden zum Ende des Jahres erwartet. Muss auch sein, denn wenn die Hauptstraße saniert wird, soll auch Klarheit über den Zustand der Kanäle bestehen.

    Insgesamt soll ein Regenwasserkonzept erstellt werden, dazu gab es ein Update auf der Versammlung des Abwasserverbands am 27.04.2017: Das Projekt gestalte sich umfangreich, die Gemeinden hätten hier in der Vergangenheit wenig getan. Entsprechend des Vorschlages der Verwaltung genehmigt die Versammlung die Erhöhung der Projektkosten für die Erstellung einer generellen Entwässerungsplanung im Verbandsgebiet im Rahmen der Regenwasserkonzepte auf einen Betrag von 4,2 Mio. Euro.

     

  • Liebe vergeht, Tagwerk besteht

    Noch bis zum 17.09.2017 findet im Ortsmuseum Tutzing die Ausstellung mit vielen privaten Exponaten statt. Hier hat die Tutzinger Gilde mit Liebe zum Detail einen kleinen Schatz – passend zur diesjährigen Fischerhochzeit – aufbereitet, den Sie sich ansehen sollten. Viel Hintergrund zum Thema: Heiraten zur napoleonischen Zeit in Bayern.

    Ort: Ortsmuseum Tutzing, Graf-Vieregg-Straße 14, 82327 Tutzing

    Öffnungszeiten: Mittwoch, Samstag und Sonntag von 13 bis 17 Uhr.

    Foto: Alois Weiß

  • Zehn Jahre für Glyphosat

    Das umstrittene Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat soll für zehn weitere Jahre zugelassen werden – so will es die EU-Kommission. Das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen (FaZ vom 17. Mai 2017).

    Nun könnte der überall angekündigte Wahlkampf interessant werden! Um Glyphosat kommt man nicht mehr herum. Was den Befürwortern der Lebensmittel- und Bodenvergiftung (Bienensterben) überhaupt nicht gefallen wird.

    Die im Internet am 17.05.2017 gefundene Überschrift ist vielsagend; es müssten viel mehr Jahre sein. Und zwar für jene, die immer noch herumlaufen und von der Notwendigkeit des Verkaufens und bedenkenlosen Anwendens dieses nunmehr anerkannten Gifts sprechen.

    Einfach nur „wir lehnen ab!“, das geht nicht. Das Gift ist derart tief in unsere Agrarstrukturen und damit Lebensbereiche eingedrungen, dass nur mit einer gesamthaften Lösung dem unverantwortlichen Treiben der Gifthersteller und Giftspritzer beigekommen werden kann. Der häufig zitierte Welthunger ist eine überaus faule Ausrede!

    Wir hatten in der Vergangenheit den Themenkomplex Glyphosat mehrfach angesprochen; Anlässe waren das Bienensterben und der sorglose Umgang mit dem Gift, Pflanzenschutzmittel genannt.

    Wir wollen Sie, liebe Leserinnen und Leser, mit unserem erneuten Ansprechen dieses Dauerbrenners Pflanzengift lediglich sensibilisieren, damit Sie in den kommenden drei Monaten sehr aufmerksam die Politik und die Straße verfolgen. Auf der Straße werden nämlich die NGOs anzutreffen sein, weil scheinbar nur noch über die Straße Druck auf die Politik ausgeübt werden kann. In nächster Zeit werden alleine in Deutschland Millionen Unterschriften zusammenkommen, um sowohl der Berliner als auch der Brüsseler Politik zu zeigen: Einfaches Durchwinken, das geht nicht mehr!

    Inwieweit die lokale Politik sich des Themas überhaupt annimmt, wird zu beobachten sein. Wir werden darüber berichten. Sicher ist nur, dass ein paar Quadratmeter  gemeindliche Blumeninseln sowie die Friedhöfe vom Gift ferngehalten werden, da geht aber auch mehr.

    Fragen Sie die Abgeordneten Ihrer Wahl konkret, wie sie zur Angelegenheit Glyphosat stehen. Das Argument, Arbeitsplätze müssten gesichert werden, zieht nicht. Menschenleben müssen geschützt werden! Nachrichten aus Südamerika über die agrarindustriellen Großanwendungen sind häufig im Gespräch. Mögen unsere überregional vertretenen Politiker doch anlässlich kommender Wahlen einmal zeigen, wie lange sie noch die grundsätzliche Behandlung von Pflanzengiften nur der EU-Kommission überlassen wollen.

    Daher,  zusammengefasst: Durchwinken geht wirklich nicht mehr! Große Teile der Bevölkerung wurden hellhörig. Unsere Presse scheint aber noch etwas zu warten. Worauf eigentlich? Auf sich drehende Winde, damit erneut im Sinne der Befürworter berichtet wird? Und Brüssel sich auf die Zeitungen stützend einfach verlängert?

    Nutzen Sie die Gelegenheit, die Wahlkämpfer zu befragen! Fragen Sie auch die lokalen Politikmacher, was die zur Entwicklung der Agrarindustrie sagen. Wer fragt, der führt!

  • Tutzing ….. und nun?

    Das Schöne an Wahlzeiten ist, über dialektische Umwege sehr deutlich auf unser eigenes kommunales Betriebssystem hingewiesen zu werden. Kann jemand etwas nicht, besteht die Rettung aus dem Nichtskönnen darin, sich beraten zu lassen. Unternehmen tun das schon sehr lange mit klarem Ergebnis. Die Beratung schlägt die heutzutage unvermeidliche Teilung vor, in gute und schlechte Teile. Die schlechten werden an jemanden übergeben, der es dann seltsamerweise besser kann als der Abgebende. In der Regel bleiben dabei mehrfach die kleinen Leute auf der Strecke. Entweder zu schlechteren Konditionen oder zu gar keinen. Die eigentliche Ursache, jemand konnte nämlich nicht wirtschaften, geht dabei unter. Denn nach bewährtem Prinzip wird paar Jahre später erneut reorganisiert. Bis aus einer ehemaligen großen Einheit viele kleine wurden und auf dem Wege dahin etliche Wegelagerer sich die Taschen haben vollstopfen können. Wieso? Weil die Ursachen des schlechten Wirtschaftens nicht beim Namen genannt wurden. Bei diesen Teilungsprozessen gibt es nämlich viele Gewinner, die abkassierend gerne im Verborgenen bleiben möchten.

    Die Deutsche Bahn, die Deutsche Post, das Gesundheitswesen, die Infrastrukturerhaltung waren in staatlicher Hand. Diese, angeblich und sogar tatsächlich unfähig (zumeist gesteuert von Regierungs- und Parlamentsmitgliedern), große und kleine Unternehmungen zu führen, besann sich auf das Rezept, Beratung durch zumeist Fachfremde in Anspruch zu nehmen. Schuld daran natürlich die Globalisierung, vorher war ja alles viel besser. Globalisierung gibt es seit über fünfhundert Jahren, nicht mehr jedoch über damalige Zeitzeugen beweisbar. Daher ist sie neu, die schlimme Globalisierung. Kennt etwa jemand diese unsichtbare Hand des Marktes? Die Politiker in den Parlamenten werden von Lobbyisten betreut, weil sie selbst überhaupt nicht mehr wissen, was unternehmerisches, weitblickendes Handeln und dafür verantwortlich zu sein, bedeutet. Es boomt das Beratergeschäft. Auch in der Gemeinde Tutzing?

    Es mag ja sein, dass hervorragend verwaltet wird. Verlorene Pässe also in kürzester Zeit zurückerobert werden, Feldgeschworene und Personalweis-Aussteller brav ihre Arbeit machen. Aber die Gemeinde weit über den Tellerrand hinaus blickend in die Zukunft zu führen, das ist hiesigem Kommunalparlament etwas fremd. Bisher wurde vergeblich auf die berühmte Eingebung gewartet. Etliches der Gemeinderatsarbeit ist vergleichbar mit einem Montgolfier-Luftfahrzeug, nämlich getrieben durch Heißluft. Die Verwaltung solle über den Tellerrand schauen, der Gemeinderat auch. Der Tellerbeschaffungsauftrag wird EU-weit ausgeschrieben, damit man den preisgünstigen Teller erhält, über dessen Rand geschaut werden kann. Wieso kommt niemand auf die Idee, Teile des Gemeinderats und der Verwaltung so zu ertüchtigen, dass Fragen der unmittelbaren Zukunft oder gar der mittelbaren Zukunft selbst erkannt und dann noch auch einmal ohne fremde Beratung gelöst werden können? Auf dem fassbaren Niveau zu fällender Bergahorne werden zwar Ausblicke geschaffen, nicht aber solche, auf die unsere Nachfahren einmal stolz sein können.

    Der Bundestag ist zu durchschnittsalt und daher zu müde, der Republik Konzepte anzubieten; es wird gewurschtelt bis hin zu Wahlen oder zur Findung der Schuldigen im Ausland. Der Tutzinger Gemeinderat ist auf ähnlichem  Niveau angekommen, welches sehr überschaubar ist. Professionelle Zukunftsleistung sieht anders aus als das erlebte Flickwerk und duckmäuserische Verhalten hiesiger Politikmacher. Schönheit nur zu verwalten und dies bis zum Zustand der Leblosigkeit, wird dann so aussehen wie die Bahnhöfe an der einst schönsten Bahnstrecke Bayerns, der Torfstrecke Murnau-München. Man beruft sich häufig auf den König und übersieht dabei, dieser baute nicht nur Schlösser. Er ließ auch die schönsten Bahnhöfe entlang dieser Strecke bauen. Die Privatisierung lässt nun grüßen. Möge sich ein jeder die Bahnhöfe anschauen, dann weiß er auch, was dem weiteren Gesicht der Gesellschaft blüht!

    Ein Grund also für den Gemeinderat (ein Gremium mit angeschlossener Verwaltung), sich über die Entwicklung der Gemeinde Tutzing einmal etwas mehr den Kopf zu zerbrechen und gegen die Obrigkeit zu löcken. Das erfordert allerdings eine andere Rückgratelastizität als die Festlegung von angeschliffenen Randsteinerhöhungen oder gar den Stellplätzen von Bergahörnern und Ganzjahresparkplatzgebührenautomatenabkassierzeiten.

    In der großen Politik werden laufend Gipfelgespräche und Gipfeltreffen erwähnt. Was hier in Tutzings Hauptstraße und am Bahnhof passiert, ist bereits der Gipfel! Wir beginnen Starnberg zu übertreffen.

    Es grüßt Ihr Josef Bimslechner