Monat: Juli 2018

  • Auch Landtagswahlen sind nicht mehr das, was sie früher einmal waren!

    Die Kommunalpolitik ist derart eng mit den Landtagswahlaussagen verbunden, dass genau hingehört werden muss, mit welchen Slogans und Inhalten unsere Landtagswahlkampf-Politiker arbeiten. Es gibt nämlich bei näherer Betrachtung auch einen Zusammenhang mit der EU-Politik, die stark auf die Belange der Kommunalpolitik einwirkt.

    Natürlich sind vor der Wahl S-Bahn-Taktungen und Erweiterung irgendwelcher Parkhäuser und Stellplätze für Autos wichtige Themen; derzeit auch die überall vernachlässigten Schwimmbäder und sonstigen Investitionsstaus, für die im Gemeindesäckel kein Geld vorhanden ist. Auch der Flächenfraß spielt eine Rolle. Allerdings sollte der Wähler sich auch daran erinnern, dass die Landwirtschaft unter dem Diktat der seit Jahren bekannten Überproduktion leidet, zugleich der Hunger auf der Welt beklagt wird, im gleichen Atemzug aber mitgeteilt wird, fast 40% aller hergestellten Lebensmittel wegen Überproduktion vernichtet werden.

    Die größtenteils völlig aussagefreien Hochglanzbroschüren und Plakatständer teilen das nicht mit. Dort steht lediglich, wie durchsetzungsfähig und hochkompetent die Möchtegern-Gewählten sind.

    Auch ein Anlass, auf die jetzige Lage hinzuweisen, ist der Zeitgewinn, den der EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker in den USA zum sog. Handelsstreit ausgehandelt hat. Das Ergebnis liest sich gut. Im Hintergrund aber lauern zwei hochkritische Aspekte. Die amerikanische Landwirtschaft leidet massiv unter einer hohen Überproduktion. Zumeist sind es durchgängig genmanipulierte Produkte, nun wird der EU-Markt geöffnet. Leidet unsere Landwirtschaft nicht auch bereits unter einer massiven Überproduktion mit völlig desolaten Erzeugerpreisen?

    Das Vorsorgeprinzip wird geopfert, Verbraucher werden offenkundig zu Versuchskarnickeln. Umwelt- und Sozialstandards landen erneut auf dem Altar eines sog. Freihandels. Einzig das Thema Wasser und dessen Privatisierung scheinen die Wähler inzwischen zu verstehen. Denn am Hahn im eigenen Hause sieht der Wähler plötzlich seinen Bezug zur großen Handelspolitik.

    Wir haben das Thema Freihandel seit unserer Gründung immer wieder angesprochen und begleitet. Wir wiesen deutlich darauf hin, für den Freihandel zu stehen, da wir auch die Rückwirkungen auf uns Verbraucher sehen. Wir sehen aber kritisch, was vorstehend angesprochen und vor der Wahl des vertragsfernen US-Präsidenten sehr unterschiedlich in der Öffentlichkeit behandelt wurde. Brüssel setzte sich nun über alle nationalen Bedenken hinweg, so auch der Besucher Juncker dieser Tage in Washington. Jetzt wird erneut die Bühne „Freihandel aus Sicht USA“ freigegeben.

    Beachten Sie bitte die Aussagen der Wahlkämpfer und insbesondere die Aussagen rechtspopulistischer Politiker, deren Erfolgsgeheimnis darin besteht, auf schlecht informierte Wähler und Ewiggestrige zu treffen, die einer immer besseren Vergangenheit nacheilen. Bei aller EU-Diskussion, den teilweise zu recht beklagten Auswüchsen einer schwer nachvollziehbaren Bürokratie: Im Landtagswahlgeschehen ist besonders darauf zu schauen, dass wir in einem Europa leben, das seit über 70 Jahren keinen Krieg hatte bzw. erlebte.

    Nur mit der Unkenntnis der Lage und dem Versuch, die Bevölkerung weiterhin für dumm zu verkaufen, können bisher sehr erfolgreiche Rattenfänger weiterhin Erfolg haben.

    Die EU-Wahl spielt indirekt in den Landtagswahlkampf hinein; dessen Ergebnisse wird jede Kommune spüren, unabhängig von jeweiliger Cabriodichte und Seezugang.

    Es ist uns ein Anliegen, Sie über die Entwicklung in Sachen EU weiterhin zu informieren. Fühlen Sie den Wahlkämpfern auf den Zahn, sofern diese überhaupt Zähne haben oder aber gar haben dürfen.

    Zusammengefasst: Der ÖNPV und damit die Verkehrsträgerpolitik, die Verwendung von Glyphosat, die Wasserwirtschaft, der Flächenfraß für neue Gewerbegebiete, die Infrastrukturpolitik (Informations-Technologien) und Wohnungsbaupolitik sind wichtig; diese Politikfelder können aber nicht mehr ohne Bezug auf die EU-Politik gesehen werden.

    Fragen Sie doch einmal die Kandidaten, welche Vorstellungen sie in den vorgenannten Punkten haben.

  • Toleranzpreis für Staatspräsident Emmanuel Macron

    Die Evangelische Akademie Tutzing hat am 30. Juli 2018 die folgende Pressemitteilung herausgegeben, die wir hier wiedergeben:

    „Frankreichs Staatspräsident Emmanuel Macron wird mit dem Toleranz-Preis der Evangelischen Akademie Tutzing ausgezeichnet. Die nicht dotierte Auszeichnung wird seit 2000 alle zwei Jahre vergeben. Mit dem Toleranz-Preis werden Persönlichkeiten geehrt, die sich für die Verständigung zwischen Menschen, Nationen, Religionen und Kulturen einsetzen.

    Die Evangelische Akademie Tutzing würdigt Staatspräsident Emmanuel Macron als „mutigen Vordenker für die Erneuerung Europas. Sein Engagement gegen Nationalismus, sein Bemühen um eine Vertiefung der Gemeinschaft sowie sein Eintreten für Toleranz und Souveränität, Solidarität und Gerechtigkeit sind wegweisend“, so die Begründung für diese Ehrung.

    Bisherige Preisträger waren die früheren Bundespräsidenten Roman Herzog und Christian Wulff, der Dirigent Daniel Barenboim, der Schriftsteller Henning Mankell, Karim Aga Khan IV., die Friedensnobelpreisträgerin Shirin Ebadi, Bundesminister Wolfgang Schäuble, der Musiker und Komponist Peter Maffay sowie 2016 der damalige Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier.“

  • Politik in der Glaubwürdigkeitskrise (APB 14. – 16.09.2018)

    Um uns herum knirscht es in allen Fugen; es hat sich bis Tutzing hinein herumgesprochen.

    Ein zuverlässiger und sicherer Gradmesser für die gesellschaftspolitischen Entwicklungen ist seit Jahren die Akademie für Politische Bildung (APB Tutzing). An der Berichterstattung über das diesjährige Sommerfest der APB war zu erkennen, wie bekannt die Arbeit der APB ist, wie viele der Tutzinger sich angesprochen fühlten und daher das Sommerfest besuchten. Vermutlich auch deshalb, um der Direktorin zu deren jüngsten Erkenntnissen in Sachen Politik zu folgen, was schließlich dann auch bundesweit übertragen wurde.

    In Tutzing selbst ist allerdings auch die Überschrift der Tagung sehr schnell angekommen.

    Politik, Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft in der Glaubwürdigkeitskrise

    Sowohl die Landtagswahlen, das Verhalten lokaler Politiker zu aktuellen Fragen als auch der Umgang mit der innerörtlichen Art jeglicher Meinungsbildung ist mitausgelöst durch die Themen, die auf der Tagung angesprochen werden.

    Wir Tutzinger sind in der komfortablen Lage, Tagungen dieser Art mit dem Fahrrad oder zu Fuß erreichen zu können. Tutzing sollte das nutzen, gibt doch eine derartige Tagung einen Einblick in die Komplexität der Themenstellungen und ertüchtigt zudem jene Diskutanten, die alle Fakten und Annahmen bereits wussten.

    Das Programm der Tagung vom 14. – 16.09.2018 finden Sie hier: Programm_37218

  • 26.07.: Privilegierter Außenbereich

    Über einen Antrag auf Vorbescheid zu einem Grundstück im planungsrechtlichen Außenbereich war  in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses am 24.07.2018 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald (FW) zu entscheiden. Schnell war allen klar, dass es sich hier um das Gelände der Baumschule Handel an der Garatshauser Straße handelt. Wie bekannt, hatte die Baumschule ihre Tätigkeit im März eingestellt, das Gelände steht zum Verkauf. Es gibt wohl verschiedene Interessenten mit unterschiedlichen – privilegierten – Nutzungen, z.B. Landwirtschaft, Pferdepension oder Garten- und Landschaftsbau. Das Gelände ist nicht einfach, es besteht kein Wasser- oder Kanalanschluss, ein Brunnen existiert, ein Bach fließt hindurch. Der Antrag hörte sich zunächst plausibel an, es fehlten aber Informationen, welche geplanten Gebäude wo errichtet und welche existierenden Gebäude abgerissen werden würden. Im Ergebnis wurde die Bürgermeisterin einstimmig beauftragt, mit dem Bauwerber ein Gespräch zu führen mit dem Ziel, den Antrag zurückzuziehen. Anschließend soll mit den Ausschussmitgliedern eine Ortsbesichtigung stattfinden sowie Pläne vorgelegt werden, die den Antrag konkretisieren und auch wasserwirtschaftliche Auflagen bereits berücksichtigen. Weitere Punkte der Sitzung waren:

    • Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 80 „Fotovoltaikanlage Ascheringer Straße (2. Bauabschnitt)“ wurde von der Tagesordnung genommen. Hier hatte sich herausgestellt, dass zur Gefahrenabschätzung weitere Boden- und Bodenluftuntersuchungen vorzunehmen sind. Die Abteilung Umweltschutz des Landratsamts verlangt hier Nacharbeit. Angesichts der Mächtigkeit der Auffüllung zwischen 1,5 und 2,9 Metern Tiefe wurde eine Untersuchungstiefe von nur 0,4 Metern nicht akzeptiert.
    • Einstimmig wurde die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 „westlich der Bernrieder Straße“, Teilbereich 2, Option 1 (Rampenerweiterung) in der Fassung vom 24.07.2018 beschlossen. Hier ging es dem Unternehmen Verla-Pharm darum, eine bereits geplante Rampe zu verlängern, weshalb eine Erweiterung des Bauraumes erforderlich war.
    • Ebenso einstimmig unter Einbeziehung der Beschlüsse wurde die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „zwischen Mozartstraße und Benediktenweg“ in der Fassung vom 24.07.2018 samt Begründung als Satzung beschlossen. Die Anmerkungen des Kreisbauamts waren überwiegend redaktionell und werden berücksichtigt, ebenso die Einwendungen und Empfehlungen des Wasserwirtschaftsamts.
    • Einstimmig billigte der Ausschuss den Bebauungsplan Nr. 92 „Gröschlstraße Südost“ in der Fassung vom 24.07.2018. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Auslegungsverfahren durchzuführen. Bereits mehrfach hatte sich der Ausschuss mit diesem Bebauungsplan beschäftigt, ausgelöst durch Bauvorhaben in der Gröschlstraße 11. Der Bebauungsplan, vorgestellt vom gemeindlichen Stadtplaner Martin Büscher, enthält nun bewusst gesetzte Baukörpergrößen entsprechend der unterschiedlichen Größe der Grundstücke, also 200 m² Grundfläche bei größeren und 150 m² Grundfäche bei kleineren Grundstücken. Talseitig kann dreigeschossig gebaut werden, bergseitig zweigeschossig, was über die Wandhöhen festgelegt ist. Dachneigungen sind zwischen 15° und 24° möglich, Dachgeschosse also eher nicht ausbaubar. Nachdem die Erschließung nur durch die Gröschlstraße möglich ist, ist deren Leistungsfähigkeit auch der limitierende Faktor der möglichen Bebauung.
    • Der Bau- und Ortsplanungausschuss beschloss einstimmig die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 74 „Bahnhofstraße/Bräuhausstraße“ samt Begründung in der Fassung vom 24.07.2018 als Satzung. Hier ging es um die externen Parkplätze am FourSite in der Bräuhausstraße. Das Landratsamt hatte noch einen redaktionellen Hinweis gegeben, der berücksichtigt wurde.
    • Unter Einbeziehung der eingegangenen Stellungnahmen beschloss der Ausschuss einstimmig den Bebauungsplan Nr. 97 „Oskar-Schüler-Straße /Traubinger Straße“, Teil A, in der Fassung vom 24.07.2018 als Satzung. Hier ist nun – endlich – der Kompromiss für das Roeckl-Grundstück gefunden worden. Auf dem rd. 3.000 m² großen zentrumsnahen Grundstück können drei Gebäude mit Tiefgarage entstehen. Der Ausschuss hatte sich nach dem Aufstellungsbeschluss am 07.02.2017 bereits in Sitzungen am 25.04.2017, am 27.06.2017, am 25.07.2017 und am 24.10.2017 damit beschäftigt, insbesondere mit dem Erhalt der ortsbildprägenden Bäume, aber auch mit der Gefahr, die von ihnen ausgeht. Bei den Stellungnahmen ging es um redaktionelle Hinweise des Kreisbauamts und den Schallschutz gegenüber dem Wertstoffhof. Hier muss der Antragsteller vor Erteilung der Baugenehmigung einen Vertrag mit der AWISTA schließen, um die vorhandene Schallschutzeinrichtung durch eine geeignete Verbesserung entsprechend des Gutachtens zu ersetzen. Der Abwasserverband bestätigte, dass das Niederschlagswasser in einen Regenwasserkanal eingeleitet werden kann.
    • die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 „Hausensteinweg / Am Höhenberg“ wurde von der Tagesordnung abgesetzt, weil erwartete Stellungnahmen nicht zeitgerecht eingegangen sind. Der Punkt wird in der Sitzung im September behandelt.
    • Hinsichtlich zweier Grundstücke im Außenbereich in Traubing – nähe B2 und Abzweigung nach Tutzing – hat der Ausschuss mehrheitlich gegen zwei Stimmen folgenden Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat gefasst: Für die beiden Grundstücke möge eine Einbeziehungssatzung beschlossen werden, so dass sie zum baurechtlichen Innenbereich gehören, Beauftragung des Architekturbüros Hörner in Schongau, Beauftragung der Verwaltung, mit dem Bauwerber einen städtebaulichen Vertrag unter Berücksichtigung von SoBoN abzuschließen, um Wohnraum für die Familie und Einheimische zu sichern und schließlich die Übertragung des Verfahrens an den Bau- und Ortsplanungsausschuss. Die Erschließung des Gebietes muss im Laufe des Verfahrens untersucht werden (Schulstraße/Weidenweg), wie überhaupt die Erweiterung des Gebietes planerisch im Auge behalten werden soll. Hier ist also das erste Beispiel für die Anwendung des Grundsatzbeschlusses der Gemeinde zur Sozialgerechten Boden-Nutzung. Die Details, insbesondere die Auswahl des Instruments zur Erreichung des Ziels, werden vertraglich festgelegt.
    • Der Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Hausensteinweg /Am Höhenberg“ für die Flurnummer 592/3 mit dem Ziel einer Bebauung des Grundstücks, wurde einstimmig abgelehnt, nachdem das Grundstück im Waldfunktionsplan für den Landkreise Starnberg von 1987 als Erholungswald Stufe I ausgewiesen ist. Nachdem bereits Rodungen vorgenommen worden sind, ist ein Bescheid zur Wiederaufforstung zu erwarten. Die Bürgermeisterin wies darauf hin, dass nach drei Jahren zwangsweise aufgeforstet wird.
    • Der Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Oberes Schönmoos“ wurde einstimmig abgelehnt. Ziel des Antragstellers war die Errichtung eines Gartenhauses von ca. 25 m² Fläche. Der Bebauungsplan sieht jedoch im Westen ein Baulinie für mehrere Grundstücke vor, die nicht überschritten werden soll. Nachdem das Gartenhaus bereits errichtet ist, kann es nicht nachträglich legalisiert werden, so die Bürgermeisterin.
    • Der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Lagerhalle für Hackschnitzel im planungsrechtlichen Außenbereich (nahe der Ilkahöhe) wurde für unkritisch gehalten und einstimmig befürwortet.
    • Der Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau an das bestehende Gebäude „Villa Landmann“ wurde nach intensiver Diskussion einstimmig abgelehnt. Die Bürgermeisterin sah darin kein gutes Beispiel für den gestalterischen Umgang mit Villen, es sei ein „Haus neben dem Haus“. Im Vorfeld fanden Beratungsgespräche mit dem Planer des Bauvorhabens statt. Einige Anregungen wurden lt. Aussage des gemeindlichen Stadtplaners Martin Büscher berücksichtigt, nicht jedoch die optische Unterordnung des Anbaus, die Wandhöhe bzw. räumlich wirksame Traufe seien nicht wirksam reduziert worden. Der Anbau in der vorgestellten Form nehme dem Haupthaus „die Kraft“. Dazu stelle ich die Frage, was bei der Beurteilung Baurecht sei und was Gestaltung, bei der der Ausschuss nicht mitzureden habe. Einen Anbau kann ich mir als modernen Kontrast vorstellen – davon gibt es in Tutzing Beispiele – oder als Aufnahme des Stil des Haupthauses; dann sieht der Anbau aus, als wäre er immer da gewesen. Zudem sei der Anbau deutlich hinter dem Haupthaus versteckt, wie ein Ratskollege ergänzte. Aber wie in zahlreichen vorangegangenen Fällen auch, sollte es doch möglich sein, hier eine Einigung zu erzielen.
    • Der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau zweier Villen mit gemeinsamer Tiefgarage und einer Garage sowie Abbruch eine Gebäuderiegels im Sprungleitenweg 6 wurde trotz positivem Votum des gemeindlichen Planers Martin Büscher mit 6:2 Stimmen abgelehnt. Sehr verwunderlich, denn durch die Gliederung in die zwei Baukörper mit deutlicher Fuge war die vom Ausschuss nicht gewünschte Riegelwirkung vermieden und eine Lösung gefunden, mit der man leben kann. Die Ausschussmitglieder störte mehrheitlich die schiere Größe des Nebenhauses, das höher werden soll als die bisherige Schwimmhalle. Der Ausschuss hatte sich bereits am 25.04.2017 und am 19.12.2017 mit der Ursprungsplanung und der neuen Planung beschäftigt.
    • Der Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in der Hauptstraße 123 erhielt gegen eine Stimme das gemeindliche Einvernehmen. Gleichzeitig erging eine Empfehlung an den Gemeinderat, den Bebauungsplan Nr. 52 „Klenzestraße“ dahingehend zu ändern, dass für zwei Flurnummern eine Erhöhung der zulässigen Überschreitung der Fläche für Nebenanlagen festgesetzt wird, einen Planer für diese Änderung zu beauftragen, einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Kosten zu schließen und das Verfahren an den Bau- und Ortsplanungsausschuss zu übertragen. Hier ging es um die im Ort so genannten „Twin-Towers“ auf der Westseite der Hauptstraße. Nach Teilung des Grundstücks stehen hier nur rd 68m² Grundfläche zur Verfügung. Für die Garage und die Zufahrt, die von der Hauptstraße erfolgen muss, bedarf es einer entsprechende Überschreitung der Flächen für Nebenanlagen. Wand- und Firsthöhen werden eingehalten, der vorherige Geländeverlauf muss wiederhergestellt werden.
    • Für den Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in der Hauptstraße 121 gelten die vorstehenden Ausführungen.
    • Einstimmig wurde der Antrag auf Baugenehmigung zur Rekonstruktion des abgebrannten Dachstuhls mit Wiederherstellung der vorhandenen Wohneinheit im Beringerweg 8 befürwortet. Der Dachstuhl entspricht dem Bestand, die zusätzlichen Dachgauben sind zulässig.
    • Ebenso einstimmig erhielt der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Beringerweg 2b das gemeindliche Einvernehmen. In der Sitzung des Ausschusses am 19.12.2017 hatte der Ausschuss das Vorhaben bereits mehrheitlich befürwortet. Nun war die Tiefgarage entfallen und durch eine Doppelgarage ersetzt worden.
    • Der Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 45 „Tutzing Nordwest – westlich der Traubinger Straße“, Teilbebauungsplan 2, für die Geländeangleichung des Gartens für ein Objekt in der Alpspitzstraße 8a wurde einstimmig abgelehnt. Das Haus samt Terrasse und anschließender Rasenfläche war schlicht um rd. 1,5 Meter zu hoch gesetzt worden, so dass der natürliche Geländeverlauf stark verändert wurde.
    • Der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau von 2 Wohneinheiten mit Garagen und Stellplätze (Haus 1) in der Lindemannstraße 33 wurde einstimmig befürwortet. Der eingereichte Vorschlag entspricht der Vorgabe aus der letzten Sitzung am 19.06.2018. Die Grundstücke sind jetzt aufgeteilt: Haus 1 mit 2 Wohneinheiten, Haus 3 mit 3 Wohneinheiten. Die Parkplätze sind an die Straße gerückt, allerdings sind hier drei Garagen vorgesehen, wo der Ausschuss für Stellplätze votiert hatte.  Daher wird der Bauwerber gebeten werden, statt Garagen besser Carports vorzusehen. Darüber hinaus soll die Fassadengestaltung überarbeitet werden.
    • Dem 2. Tekturantrag zur Baugenehmigung für das Hotel SIMson an der Bräuhausstraße 1 wird zugestimmt. Hier handelt es sich um genehmigungspflichtige Änderungen im Innenbereich des Gebäudes, die sich im Rahmen der Ausführungsplanung ergeben haben. Teilweise wurde der Grundriss geändert.

    Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes berichtete die Verwaltung von einem Antragsteller, der entgegen des Bebauungsplans Nr. 53 „Gröberweg“ drei Wohneinheiten in seinem Gebäude realisieren wollte. Nach ursprünglicher Ablehnung seitens der Gemeinde hat die Gemeinde nun im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht obsiegt, eine Berufung wurde nicht zugelassen.

  • #ausgehetzt

    #ausgehetzt

    Ein Bild sagt mehr als tausend Worte!

    Die Großkundgebung „ausgehetzt“ in München, von der TL mitangekündigt, fand statt. Das Echo war in Rundfunk, Presse und Fernsehen beachtlich und lässt sich reduzieren auf den in der SZ am Vortag veröffentlichten Cartoon.

    Bedauerlicherweise nahm die CSU mit der ihr eigenen Sprache und ihrem eigenen Verständnis zur Lage folgend die Aktion zum Anlass, das alles ausschließlich linken Extremisten in die Schuhe zu schieben. Sie machte sich mit nächtlich beginnenden Gegenaktionen hochgradig lächerlich. Ein Verstehen zur  Lage ist bei der CSU vorerst nicht zu erkennen. In Tutzing tagte am vergangenen Montag die örtliche CSU öffentlich mit CSU-Generalsekretär Markus Blume. Tutzinger CSU-Größen sahen sich als erste, die gegen den mittlerweile offiziellen Kurs der CSU rebellierten. Vorerst jedoch völlig ohne Erfolg. Eine Berichterstattung zur Tutzinger CSU-Tagung hierzu ist noch nirgendwo zu hören, wir werden Sie informieren.

    #ausgehetzt

  • In eigener Sache

    Selbstverständlich freuen wir uns über Kommentare zu unseren nach aus unserer Sicht immer noch überschaubaren Themenfeldern. Die derzeitige Entscheidungslage in Verwaltung und Gemeinderat dürfte bei allem Verständnis für das Unverständnis mancher Leser unserer Homepage aber nicht dazu führen, Wutbeiträge abzuliefern. Wir haben in den letzten Tagen sehr viel Resonanz auf die von uns angesprochenen Dauerbrenner „Bürgereinbezug Hauptstraße“ und „Lage der CSU“ erhalten. Das freut uns natürlich, deutlich als Plattform innerörtlicher Kommunikation wahrgenommen zu werden.

    Jeder Beitrag wird vor Veröffentlichung insofern genau angesehen, ob er die „Nettikette“ verletzt oder nicht. Natürlich gibt es Grenzfälle, bei denen wir dem Schreiber etwas Formulierungshilfe anbieten. Das setzt aber voraus, auf gültige Emailadressen zu treffen.

    Trotz des Aufrufs zur Nettikette: Nutzen Sie weiterhin die Möglichkeit, über unsere Plattform die Gemeinderats- und Verwaltungsarbeit mit Ihren Beiträgen zu unterstützen.

    Natürlich ist es für unseren TL-Gemeinderat schön, auf seine Reporting-Arbeit und Sorgen zu allg. Themen angesprochen zu werden. Gut wäre es auch, diese Hinweise, Anregungen allen Homepage-Lesern zur Verfügung zu stellen. So könnte es nämlich zu dem kommen, was Tutzing massiv fehlt. Eine innerörtliche Kommunikation und eben keine verdeckte Herummeckerei. Der bereits mehrfach angebotene Vorschlag, Beiträge ohne Nennung des Verfassers aufzunehmen, wird bereits geprüft. Vielleicht wäre das ein erster Schritt zu mehr Offenheit gegenüber den Politikgestaltern.

  • Nachricht an Tutzing, für Tutzing

    War da mal was? – Vor langer Zeit war mann/frau der administrativen Führung von Verwaltung und Gemeinderat überdrüssig. Unternehmerische Führung, auch in der Verwaltung, wurde verlangt und daher auch sofort angeboten, sogar mit ca. 30% aller Stimmberechtigten gewählt!

    Den Gemeinderat hingegen unternehmerisch zu führen, diese Forderung ist schon ein heftiges Unterfangen. Wie können Kleinkünstler und große Geister, die ausschließlich ihrem verbrieften Gewissen unterliegen, unternehmerisch geführt werden? Erschwerend kommt auch noch hinzu, dass das Gewissen mancher Künstler und Geister noch gar nicht so recht erforscht wurde. Zumindest erschloss es sich dem tumben Wähler nicht. Dadurch, dass Rat und Verwaltung sich noch nie so recht mit konkreten Beiträgen zu sehr konkreten Fragen (Bahnhof etc., Litanei bekannt) geoutet haben, ist es in der Tat sehr schwer. Wobei die alleserklärende und verblüffend griffige und immer noch nicht zurückgenommene CSU-Aussage, was wir auch entscheiden, sich keine Sau dran halten würde, schon in den Bereich der Kultur einzuordnen ist.

    Dieser Tage war mitzubekommen, was für ein gutes Gedächtnis so manch ein Gemeinderat hat. Plötzlich werden erneut alte Schlachten geschlagen und man drischt wieder im Brustton der Überzeugung und moralinsaurer Entrüstung auf den ein, der sich nicht mehr wehren kann und es auch nicht tun wird. Ist das schon Wahlkampf oder bereits einsetzende Altersweisheit derjenigen, die nix anderes können, als jemandem am Zeug zu flicken?

    Leute, das ist vergebliche Liebesmüh, das durchschaut der Wähler!

    Was das alles mit unternehmerischer Führung zu tun hat? Ganz einfach! Jeder Unternehmer, ob groß oder klein, muss einmal im Jahr Rechenschaft über sein Geschäft ablegen. Dazu gehört auch bei den Buden, die an der Kante zulässiger Zahlen oder Vorgehensweisen entlangschlittern, die Karten auf den Tisch zu legen. Hierbei werden zumeist von den jeweiligen Aufsichtsorganen (das sind die Leute, die ein Interesse am prosperierenden Geschäftsprozess haben) klare Fragen gestellt. Das kann dann auch Grillen genannt werden. Es beginnt beim Kunden (Wähler), der sich schweigsam vom Unternehmen (G’Rat/Verwaltung) verabschiedet und geht bis zum Mitarbeiter einschl. der Führung, die dann immer auf das Heil durch Umorganisationen hoffen, damit die Unfähigkeit aller Beteiligten nicht ans Tageslicht kommt.

    Wie soll nun eine Verwaltung unternehmerisch geführt werden, wenn es keinerlei Kontrollinstanz mit einem Zeitintervall von einem Jahr gibt? Das einzige Kontrollintervall beträgt sechs Jahre und Rechenschaft ist auch nicht möglich. Oder haben Sie schon einmal erlebt, dass eine Verwaltung oder gar ein Gemeinderat vor ein Kontrollgremium tritt, Rede und Antwort zu seiner mickrigen Leistung steht und dann „aus Sorge um seine Familie“ das Handtuch wirft? Klammheimlich verlassen Gemeinderäte die Bühne durch Abwahl oder sie treten einfach nicht mehr an.

    Weil das so ist, ist es allen Beteiligten völlig wurscht, ob Ziele erreicht werden und ob überhaupt Projekte so vorgeplant werden, dass sie steuerbar im Sinne eines Controlling sind.

    Es wäre ehrlich und zugleich notwendig, die Führung des Rathauses und die Kleinkünstler mit den großen Würfen träten endlich an die Öffentlichkeit mit der Botschaft: Unternehmerisch führen würden wir schon gerne, aber die Instrumente dafür fehlen uns. Wir wissen auch nicht, welche Instrumente uns fehlen. Und weil wir seit Jahren dies nicht zustande bringen, führen wir wie bisher. Nämlich gar nicht!

    Das einzige Kontrollorgan der Politischen Kultur Tutzings geht nur alle sechs Jahre an die Urne, erbricht sich zumeist vorher am Stammtisch; die Wahlbeteiligung wird immer geringer. Und weil die geringer wird, ist Wählerbeschimpfung bald hoch im Kurs. Die CSU versucht derzeit in ihrer Wagenburgmentalität das Spiel auf Landesebene.

    Die derzeitige Diskussion über das seltsame Verhalten der AfD-Steigbügelhalter brachte mich darauf, mal von der großen Politik in die kleine hineinzuschauen.

    Wer’s anders sieht, kann gerne der TL einen bösen Brief schreiben. Vielleicht hört auch die dann endlich auf, immer nur herumbimslechnern zu lassen.

    Es grüßt Sie, lieber Leser,

    Ihr Josef Bimslechner

  • Wasserwirtschaft

    Wasserwirtschaft

    Wir leben in einer Zeit, in der die ernstzunehmende Presse einige Weltenlenker ganz einfach Rüpel, Schulhofschläger oder Primitivlinge nennen darf. Diese Eigenart vor Augen und des Politischen überdrüssig wird inzwischen abgefischt; mit jeder Menge Beifang. Die Orbans dieser Welt, und insbesondere deren Freunde, blasen zum Sammeln, natürlich unter nationaler Flagge. Dort haben die des Überdrusses am politischen Geschehen Gekennzeichneten jede Menge Platz. Nun erneut Wasser auf die Mühlen, die der in großen Zusammenhängen denkende EU-Politiker angeworfen hat. Allgemeines Erstaunen, plötzlich gehen Freihandelsverträge, nahezu über Nacht.

    SPD-Brüssel dagegen, SPD-Berlin dafür, CDU dafür, CSU natürlich schon immer dafür (hält sich aber etwas bedeckt und schwurbelt herum, es könnte ja die Quote beeinflussen, man weiß auch noch nicht, wie die AfD sich positioniert). Wogegen, wofür? WASSER! Es wird ein Vertrag unterschrieben (JEFTA), wobei es plötzlich wider alle vorangegangenen Aussagen den nationalen Regierungen freigestellt ist, ob und über wen das Wasser fließt.

    Beste Gelegenheit nun, anlässlich der Landtagswahl einen jeden fotogenen Kandidaten zu befragen, wie er es denn nun mit der staatlichen Daseinsvorsorge im Falle von Wasser halte. Für den etwas unbedarften Leser: Staatliche Daseinsvorsorge ist nicht irgendein Spleen irgendwelcher ewiggestrigen Linker, den Begriff gibt es tatsächlich! Denn mit der Privatsierung jener Vorsorge lässt sich hervorragend Geld anderer verdienen.

    Immer nur auf Bruxelles und Berlin zu verweisen, das ist zu einfach. Hiesige Landespolitiker werden nämlich in Bruxelles und Berlin als Legitimation verwendet, die Fragen der Daseinsvorsorge bis hin zum Vorsorgeprinzip beantwortet zu haben. Aber Achtung, haben sie nicht. Sie wissen zumeist nicht einmal um die Themenstellung und deren Bedeutung. Oder hörten Sie schon einmal einen Landespolitiker zu diesem Thema bis hin zur Aufgabe von Sozial- und Umweltstandards?

    Wasserwirtschaft, Umweltschutz und Sozialstandards sind nicht beliebig veräußerbar, auch wenn so manch ein Trump-Fan das gerne hätte und stolz auf den weltgrößten Ober-Dealer schielt.

    Unsere Kommunalpolitiker kennen sich in GFZ-Fragen bestens aus; jetzt sollten sie allmählich mal merken, dass die Hütte vom Dach her angezündet wird und zugleich ihnen das Wasser bis zum Halse steht. Der seltsame Mann aus den Vereinigten Staaten Amerikas hat mit seinen unglaublichen Fähigkeiten erreicht, dass alle bisher sehr in Europa vorsichtig abgewogenen und mühsam diskutierten Freihandelsaktivitäten fast im Handstreich umgesetzt werden, nur um aus der von ihm gesetzten Deal-Falle herauszukommen.

    Die Bayerische Staatsregierung hat in diesem Zusammenhang einen klaren Feind: NGOs! Verfolgen Sie einmal den Ansatz der NGOs, auf die plötzliche Hektik hinzuweisen und davor zu warnen, mit heißer Nadel das zu nähen, was später nicht mehr veränderbar ist. Die Berliner Regierung in ihrer Unstrittigkeit vermeidet es, klar Stellung zu beziehen und lässt Brüssel vor sich hindümpeln und dann fällt so etwas wie Jefta vom Himmel. CSU/CDU und SPD sind froh, dass der Kelch an ihnen vorüberzugehen scheint. Das Geschäft der Wasserprivatisierung lassen sie die Nestles und Bechtels übernehmen, ohne zu merken, damit eine der wichtigsten Aufgaben des Staates zu verhökern.

    Machen Sie sich ein eigenes Bild von der Sache und fragen Sie sich, wieso ausgerechnet NGOs eine Aufklärung übernehmen, die vornehmste Aufgabe des Staates und damit unserer Politiker ist.

    Unsere Politiker beginnen zu übersehen, dass Wähler keine Schoßhündchen sind. Wähler haben bei dem, was jetzt auf uns zukommt, als Wachhunde zu agieren und sofort anzuschlagen, wenn Bruxelles oder Berlin an der staatlichen Daseinsvorsorge oder Umwelt- und Sozialstandards meinen, die Axt anlegen zu können.

    Mit einem Satz: So, wie das Thema Wasser behandelt wird, sollten wir froh sein, NGOs zu haben. Übrigens kommt der weltweit anerkannte Thilo Bode (GreenPeace, Foodwatch) aus dem Landkreis.

    Wir halten Sie, wie seit Jahren zugesagt und eingehalten, aktuell. Am 17.07.2018 wurde JEFTA* unterschrieben; heimlich, still und leise.

    Gerd Bittl-Fröhlich

     

    *JEFTA: Japan-EU Free Trade Agreement – Freihandels- und Investitionsschutzabkommen zwischen der Europäischen Union und Japan
    Mehr dazu vom Umweltinstitut München. Aritkelbild: Umweltinstitut München

  • …Du Horst und Du Markus; denk daran

    Deutschland und seine Irren

    Wir reden in Tutzing noch immer nicht darüber. Wenn der Nachbar die alte Reichskriegsflagge hisst, denken wir: der spinnt halt. Aber er war ja immer ein guter Nachbar, gell. Vielleicht wäre er ein geeigneter Aufseher in Seehofers neuen Sammellagern für Flüchtlinge?

    Tutzing, Murnau und Garmisch waren nach dem Weltkrieg Rückzugs- und Sammlungsort alter Nazis. Es scheint, als hätten viele ihrer Nachkommen und manche Neu-Eingeschränkte Spaß an dem teuflischen Wirken der größten Verbrecher des letzten Jahrhunderts. Sie sympathisieren mit den hochgefährlichen Vereinfachern der Pegida und dem unausgegorenen Schwachsinn der AfD. Sie fahren zu Vorträgen von Frauke Petry nach Garmisch und sehen Deutschland als Nabel ihrer Welt. Einer Welt, die es nicht mehr gibt, die längst Teil eines großen Ganzens namens Europa ist. Das macht ihnen Angst. In ihren unentwickelten Hirnen ist Europa der Vorhof zur Hölle. Sie ziehen ihre Reichsfahnen am liebsten in ihren Schrebergärten hoch. Zwischen Schnittlauch und Kerbel. Sie grillen Barbecue-Smoker, schütten Bulli’s Eye Steakhouse BBQ Sauce über ihre gegrillten Regensburger und nennen Flüchtlinge „Asylanten“, obwohl sie oft selbst aus Flüchtlingsfamilien kommen.

    Wir leben – dank so einfallsreicher Leute wie Trump, Orban, Putin und den AfD-Nachahmern Seehofer und Söder – gerade wirklich in einer Zeit des Umbruchs. Entweder wir hissen alle wieder die Reichskriegsflagge (wollen Sie die Bestelladresse?) oder wir sagen überall und ungeschminkt unsere Meinung: Dass nur das Grundgesetz in Deutschland gilt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ So muss es bleiben.

    Ihr Dummköpfe: Ihr könnt Eure Reichsflaggen verbrennen. Unser Grundgesetz ist stärker als Euer Wahn. Und Du Horst, und Du Markus: denk‘ daran, dass Du nur dank eines demokratischen Deutschlands überhaupt auf die Bühne gekommen bist, auf der Du Dich demokratisch bewähren musst. Nicht populistisch, auch wenn Dir das offenbar leichter fällt.

    Herzlichst, Euer Franz Bimslechner aus Tutzing

  • Veranstaltungshinweis

    Veranstaltungshinweis

    Am kommenden Sonntag rufen mehr als 70(!), kirchliche, zivilgesellschaftliche, ehrenamtliche (darunter auch Helferkreise am Starnberger See), Antikriegs-, Umweltschutz-, und qeeren- und feministischen- Organisationen zu einem bayernweiten Protest Unter dem Motto:

    „Gemeinsam gegen die Politik der Angst – Wir wehren uns gegen die verantwortungslose Politik der Spaltungvon Seehofer, Söder, Dobrindt und Co. Wir setzen ein Zeichen gegen denmassiven Rechtsruck in der Gesellschaft, den Überwachungsstaat,die Einschränkung unserer Freiheit und Angriffe auf die Menschenrechte. Nicht erst durch die AfD eskalieren Hass und Ausgrenzung in der Politik. Parteienund insbesondere die in Bayern und Berlin wahlkämpfende bayerische Regierunglassen sich ihre Agenda von undemokratischen, menschenrechtsfeindlichen undrechten Populisten vorgeben.“ auf.

    Sie als Leser unserer Website sind hiermit informiert. Wenn Sie also am Sonntag nach dem Frühstück – und ggf. Kirche (es soll ja eh kein so tolles Badewetter am Wochenende geben), ein wenig für den Erhalt unseres liberalen, bunten Bayern tun möchten, lohnt sich Ihre Zugfahrt nach München, um am Königsplatz Flagge zu zeigen.

    Alle Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier: https://home.initiativgruppe.de/ig-verein/veranstaltungen-uebersicht/ausgehetzt.html

    Flublatt zum download

    #ausgehetzt #bayernbleibtbunt

    Pressestimmen:
    Münchner Abendzeitung 18.07.2018
    SPIEGEL.de 19.07.2018
    Münchner TZ – CSU Will Teilnahme Kammerspiele verbieten